Deutscher Bundestag
15. Wahlperiode
Drucksache 1 5/5388
22 . 04 . 2005
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 1 8. April 2005
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Bellmann, Veronika (CDU/CSU) 5
Binding, Lothar (Heidelberg) (SPD) .. 21,22,23,24
Brüning, Monika (CDU/CSU) 75
Büttner, Hartmut (Schönebeck) 89, 90, 91
(CDU/CSU)
Dött, Marie-Luise (CDU/CSU) 76
Fischbach, Ingrid (CDU/CSU) 25, 26, 39, 40
Dr. Flachsbarth, Maria (CDU/CSU) . 27, 28, 29, 30
Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU) 31
Fuchtel, Hans- Joachim (CDU/CSU) 36, 37, 38
Funke, Rainer (FDP) 6
Götz, Peter (CDU/CSU) 41,42,43
Grindel, Reinhard (CDU/CSU) 12
Haibach, Holger (CDU/CSU) 7, 13
Heller, Uda Carmen Freia (CDU/CSU) 87
Hennrich, Michael (CDU/CSU) 44,45,88
Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU) 20, 46
Kaster, Bernhard (CDU/CSU) 1, 32, 33
Köhler, Kristina (Wiesbaden) (CDU/CSU) 56, 57, 58
Dr. Krings, Günter (CDU/CSU) 55
Dr. Krogmann, Martina (CDU/CSU) 14
Dr. Kues, Hermann (CDU/CSU) 77, 78
Lanzinger, Barbara (CDU/CSU) 60
Abgeordnete Nummer
der Frage
Laumann, Karl-Josef (CDU/CSU) ... 47, 48, 49, 50
Laurischk, Sibylle (FDP) 59
Michalk, Maria (CDU/CSU) 61
Niebel, Dirk (FDP) 51
Nitzsche, Henry (CDU/CSU) 79, 80, 81, 82
Nooke, Günter (CDU/CSU) 2, 3
Oßwald, Melanie (CDU/CSU) 8, 9, 10
Otto, Hans-Joachim (Frankfurt) (FDP) 15,16
Dr. Peiffer, Joachim (CDU/CSU) 83
Philipp, Beatrix (CDU/CSU) 62, 63, 64
Riegert, Klaus (CDU/CSU) 34, 35
Schmid, Angela (CDU/CSU) 65, 66, 67
Sehling, Matthias (CDU/CSU) 11
Spahn, Jens (CDU/CSU) 68,69,70,71
von Stetten, Christian Freiherr (CDU/CSU) .... 72
Storm, Andreas (CDU/CSU) 73, 74
Strothmann, Lena (CDU/CSU) 84, 85, 86
Türk, Jürgen (FDP) 52, 53, 54
Wanderwitz, Marco (CDU/CSU) 4
Wellenreuther, Ingo (CDU/CSU) 17,18
Dr. Wissing, Volker (FDP) 19
Drucksache 15/5388
-II-
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und
des Bundeskanzleramtes
Kaster, Bernhard (CDU/CSU)
Hintergrund der Erläuterung der Regie-
rungserklärung des Bundeskanzlers vom
17. März 2005 in der Pressekonferenz am
6. April 2005 durch den Chef des Bundes-
kanzleramtes und nicht durch den Chef des
Presse- und Informationsamtes und
Sprecher der Bundesregierung 1
Nooke, Günter (CDU/CSU)
Vorlage der Konzeption zur Erforschung
und Präsentation deutscher Kultur und Ge-
schichte im östlichen Europa vom 26. Okto-
ber 2000, Auswirkungen des Berichts des
Bundesrechnungshofes über den Bestand
des Bundesinstituts für Kultur und
Geschichte der Deutschen im östlichen
Europa in Oldenburg auf das Konzept 1
Wanderwitz, Marco (CDU/CSU)
Aufschlüsselung der Summen für Anzeigen
auf die einzelnen Publikationen, Grund für
die Reduzierung der Anzeigen ab 2002 3
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Bellmann, Veronika (CDU/CSU)
Überprüfung der Mitarbeiter des Volks-
bund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.
auf eine frühere Tätigkeit für das Ministe-
rium für Staatssicherheit 4
Eunke, Rainer (EDP)
Menschenrechtslage in Kolumbien 4
Haibach, Holger (CDU/CSU)
Ereilassungsbemühungen der deutschen
Botschaft für den chinesischen Staatsbürger
R. J 5
Oßwald, Melanie (CDU/CSU)
Zahlung der Eirma Hunzinger im Septem-
ber 1998 an den damaligen Vorsitzenden
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Joseph Fischer, für einen
Vortrag 5
Seite
Sehling, Matthias (CDU/CSU)
Zahl der dienstlichen Flüge des Bundes-
ministers des Auswärtigen nach New York
im September /November 1999 6
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
des Innern
Grindel, Reinhard (CDU/CSU)
Protest bei der Organisation Ditib oder tür-
kischen diplomatischen Vertretungen gegen
Äußerungen von Hodschas über Christen
und Frauen 6
Haibach, Holger (CDU/CSU)
Weitergabe von Informationen über den
abgelehnten Asylantrag des chinesischen
Staatsbürgers R. J. an chinesische Behör-
den und daraus resultierende Festnahme .... 7
Dr. Krogmann, Martina (CDU/CSU)
Änderung des Programms des 9. Deutschen
IT-Sicherheitskongresses in Bonn durch das
Bundesamt für Sicherheit in der Informa-
tionstechnik 7
Otto, Hans-Joachim (Frankfurt) (FDP)
Veranstaltungen anlässlich des 60. Jahres-
tages des Endes des Zweiten Weltkrieges
am 8. Mai 2005 8
Veranstaltungen anlässlich des 15. Jahres-
tages der Wiedervereinigung am 3. Okto-
ber 2005 8
Wellenreuther, Ingo (CDU/CSU)
Höhere Besoldung für Beamte mit mehr als
zwei Kindern gemäß Beschluss des Bundes-
verfassungsgerichts vom November 1998 ... 9
Dr. Wissing, Volker (FDP)
Zahl der mit Flugzeug, Auto oder Bahn
von Mitarbeitern der Bundesministerien
seit der 14. Wahlperiode durchgeführten
innerdeutschen Dienstreisen 11
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
-III-
Drucksache 15/5388
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Justiz
Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU)
V erbraucherschutzrechtliche Maßnahmen
bezüglich der Rücktrittsrechte bei Haustür-
geschäften 11
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Finanzen
Binding, Lothar (Heidelberg) (SPD)
Maßnahmen zur Erhaltung der zivilen Ar-
beitsplätze in Heidelberg trotz des Truppen-
abzugs der US-Streitkräfte sowie vom Trup-
penabzug betroffene Wohnungen und Lie-
genschaften 12
Elschbach, Ingrid (CDU/CSU)
Änderung des EStG bezüglich Stipendien
zur Eörderung der wissenschaftlichen Aus-
bzw. Eortbildung, insbesondere für Erauen . 14
Dr. Elachsbarth, Maria (CDU/CSU)
Eventuell entstandener Schaden durch das
in der Türkei neu eingeführte Münzgeld be-
züglich Verwechslung mit den Euro-Mün-
zen 15
Eromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU)
Besteuerung von Vereinsmitgliedschaften
vor dem Hintergrund des so genannten
Golfcluburteils des Europäischen Gerichts-
hofes vom 2. Eebruar 2005 17
Kaster, Bernhard (CDU/CSU)
Verkürzung der Eälligkeit der Sektsteuer
gemäß § 9 Schaumweinsteuergesetz, finan-
zielle Auswirkungen; Sektsteuerbelastungen
anderer weinbaubetreibender Länder in
der EU 17
Riegert, Klaus (CDU/CSU)
Auswirkungen der Besteuerung von Ver-
einsbeiträgen gemeinnütziger Vereine 18
Euchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU)
Anteil der bei der Deutschen Bundesbank
in US-Dollar zurückgelegten Währungsre-
serven, Auswirkungen des Kursrückgangs,
Vorsorge bei Währungsrisiken 19
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
Elschbach, Ingrid (CDU/CSU)
Künftige Entwicklung der Berufsberatun-
gen für Jugendliche und Erwachsene in den
Agenturen für Arbeit; Einanzierung 21
Götz, Peter (CDU/CSU)
Der Bundesagentur für Arbeit vom BMWA
bisher zur Verfügung gestellte Haushalts-
mittel für Eingliederungsleistungen und für
Verwaltungskostenerstattung im Rahmen
des SGB II 22
Hennrich, Michael (CDU/CSU)
Vergebene Kredite an deutsche Unterneh-
men aus dem Kreditprogramm der Kredit-
anstalt für Wiederaufbau „Unternehmer-
kredit Ausland“ sowie dadurch geschaffene
Arbeitsplätze im Ausland; Steuerausfälle in-
folge von Abschreibungsmöglichkeiten .... 24
Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU)
Maßnahmen gegen die Existenz so genann-
ter Drückerkolonnen zur Anwerbung von
Abonnenten für Zeitungen und Zeitschrif-
ten 25
Laumann, Karl-Josef (CDU/CSU)
Beschäftigung von Arbeitern aus Osteuropa
zu Billiglöhnen in deutschen Bergwerken . . 26
Tätige Unternehmen aus anderen EU-Län-
dern in deutschen Bergwerken seit 1 . Mai
2004 sowie Wieder einstellung ehemaliger
Beschäftigter der Deutschen Steinkohle
AG, die sich im vorzeitigen Ruhestand be-
finden, Lohn- und Arbeitsbedingungen die-
ser Beschäftigten 27
Niebel, Dirk (EDP)
Neuausschreibung für die Weiterführung
der Datenbank KURS, Beendigung der
redaktionellen Bearbeitung 28
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Türk, Jürgen (PDP)
Gründe für den Standort Kleinmachnow
der Biologischen Bundesanstalt für Land-
und Porstwirtschaft, Umzugskosten
28
Drucksache 15/5388
-IV-
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Verteidigung
Dr. Krings, Günter (CDU/CSU)
Notwendige Umbenennungen von Einrich-
tungen und Einheiten der Bundeswehr .... 29
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Köhler, Kristina (Wiesbaden) (CDU/CSU)
Aussage der Parlamentarischen Staatssekre-
tärin beim BMESEJ zur Einstellung der
Eörderung und zum Trägerwechsel von
haGalile.V 31
Ersuchen des BMESEJ um Entfernung des
Banners der Programmlinie „entimon“
von der Internetseite hagalil.com 32
Eaurischk, Sibylle (EDP)
Grund für die Beteiligung des BMESEJ an
der Aktion „ICH WIEE WÄHEEN“ betr.
Kinderwahlrecht 34
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Gesundheit und Soziale Sicherung
Eanzinger, Barbara (CDU/CSU)
Ergebnisse des durch das BMESEJ einberu-
fenen „Runden Tisches Pflege“ 35
Michalk, Maria (CDU/CSU)
Internet-Plattform zum Vergleich von Kos-
tenplänen für Zahnarztleistungen 35
Philipp, Beatrix (CDU/CSU)
Verbreitung von Infektionskrankheiten seit
Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes
sowie Verbesserung der Infektionspräven-
tion durch die Wiedereinführung einer Ein-
stellungsuntersuchung für die in der Ee-
bensmittelherstellung Beschäftigten vor
dem Hintergrund der steigenden Arbeits-
migration aus Osteuropa 36
Entwicklung der „milieubedingten Ge-
schlechtserkrankungen“ seit Abschaffung
der Regeluntersuchungspflicht für Prostitu-
ierte
Seite
Schmid, Angela (CDU/CSU)
Transparenz und Einheitlichkeit der Bewil-
ligungspraxis für Mütter/Väter-Kind-Kuren
bei den Krankenkassen 39
Spahn, Jens (CDU/CSU)
Anträge auf Anerkennung als maßgebliche
Organisation beim BMGS gemäß § 1 der
Patientenbeteiligungsverordnung in Verbin-
dung mit § 140 SGB V 40
Vergütung für Selbstverwaltungsorgane
wie Verwaltungsräte der Sozial-
versicherungsträger 41
Unterstützung von Einrichtungen zur Ver-
braucher- und Patientenberatung durch die
Krankenkassen nach § 65b SGB V 42
Klinische Register für chronische Erkran-
kungen von Kindern im Rahmen des BQS-
Verfahrens sowie Notwendigkeit eigener
Qualitätssicherungsverfahren für die
Pädiatrie 42
von Stetten, Christian Ereiherr (CDU/CSU)
Unterschiedliche Behandlung von Selbsthil-
fegruppen durch die Krankenkassen trotz
gemeinsam beschlossener Eördergrund-
sätze 43
Storm, Andreas (CDU/CSU)
Ausschluss homosexueller Männer als Blut-
spender, Änderung der Hämotherapie-
richtlinien 44
Nichtberücksichtigung der Übergangsrege-
lung des § 23 Abs. 1 Satz 2 Bundessozial-
hilfegesetz bei der Einordnung des Sozial-
hilferechts in das SGB XII 45
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Brüning, Monika (CDU/CSU)
Bau der Bundesstraße B441 (Ortsumge-
hung Wunstori) 46
38
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
- V-
Drucksache 15/5388
Seite
Dött, Marie-Luise (CDU/CSU)
Reduzierung der Mittel für das Schienen-
verkehr sprojekt des Vordringlichen Bedarfs
Nummer 9 des Bundesverkehrswegeplans
2003 sowie für Lärmsanierungsmaßnahmen
an Bahnstrecken, insbesondere der Stre-
ckenabschnitte Oberhausen-Osterfeld-Bot-
trop und Oberhausen-Osterfeld-Hamm ... 46
Dr. Kues, Hermann (CDU/CSU)
Erhöhung der Entgelte der Eand- und Was-
serflächen für die Sport- und Ereizeitschiff-
fahrt sowie Gleichstellung der Entgelthöhe
für die gewerbliche und nicht gewerbliche
Nutzung 47
Nitzsche, Henry (CDU/CSU)
Beginn des Neubaus der Bundesstraße
B 178 als Kraftfahrtstraße zwischen der
Bundesautobahn A 4 bei Weißenberg und
der Bundesgrenze bei Zittau 48
Zwischenflnanzierung der erst in den kom-
menden Jahren fälligen, jedoch bereits ein-
gegangenen Zahlungsverpflichtungen des
Bundes für die Altschuldenhilfeentlastung
durch die KfW 49
Dr. Peiffer, Joachim (CDU/CSU)
Eördermittel aus dem TEN-Budget für das
Projekt „Stuttgart 21“ 50
Seite
Strothmann, Eena (CDU/CSU)
Kriterien für die Eörderung von Projekten
mit dem neuen Programm zur Eörderung
des kombinierten Verkehrs ab 1. Mai 2005;
Eörderung zur Wiederaufnahme des Ter-
minals für Kombinierten Verkehr in Biele-
feld; Verzögerung beim Eortgang des Pro-
jektes „Mega-Hub“ in Eehrte 51
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Heller, Uda Carmen Ereia (CDU/CSU)
Entsorgungskosten für Photovoltaik-Anla-
gen 52
Hennrich, Michael (CDU/CSU)
Äußerungen des Eeinstaubexperten Prof.
Reinhard Zehner zum Einsatz von Rußfil-
tern 53
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung
Büttner, Hartmut (Schönebeck) (CDU/CSU)
Haltung der Bundesregierung zum Saale-
kanal 54
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
- 1 -
Drucksache 15/5388
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und
des Bundeskanzleramtes
1 . Abgeordneter
Bernhard
Kaster
(CDU/CSU)
Vor welchem Hintergrund hat die Bundesre-
gierung Einzelheiten der Regierungserklärung
von Bundeskanzler Gerhard Schröder vom
17. März 2005 in der Pressekonferenz am
6. April 2005 durch den Chef des Bundeskanz-
leramtes, Staatssekretär Dr. Frank-Walter
Steinmeier, und nicht durch den Chef des Pres-
se- und Informationsamtes und Sprecher der
Bundesregierung, Staatssekretär Bela Anda,
erläutern lassen, und spielt dabei die durch
Aussagen im Prozess vor dem Berliner Land-
gericht wegen einer verschwundenen Fotodis-
kette bei Medien und CDU/CSU-Fraktion in
Mitleidenschaft gezogene Glaubwürdigkeit des
Regierungssprechers eine Rolle?
Antwort des Stellvertretenden Chefs des Presse- und
Informationsamtes der Bundesregierung, Dr. Herbert Mandelartz
vom 18. April 2005
Der Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Frank-Walter
Steinmeier, hat im Anschluss an die Kabinettsitzung am 6. April 2005
in der Bundespressekonferenz den weiteren Zeitplan der Bundesregie-
rung zur Umsetzung des von Bundeskanzler Gerhard Schröder am
17. März 2005 vorgestellten Maßnahmenpaketes zur Steigerung von
Wachstum und Beschäftigung erläutert. Das Bundeskanzleramt koor-
diniert die Umsetzung dieses Maßnahmenpaketes, das die Geschäfts-
bereiche verschiedener Ressorts berührt.
Der Regierungssprecher, Staatssekretär Bela Anda, hat an der Presse-
konferenz teilgenommen. Die in der Frage zum Ausdruck kommende
Unterstellung wird entschieden zurückgewiesen.
2. Abgeordneter
Günter
Nooke
(CDU/CSU)
Wann wird die Bundesregierung die Konzep-
tion zur Erforschung und Präsentation deut-
scher Kultur und Geschichte im östlichen Eu-
ropa vom 26. Oktober 2000 (Bundestagsdruck-
sache 14/4586) wissenschaftlich, museumsspe-
zifisch und kulturpolitisch evaluiert haben, und
wann wird sie eine grundlegende Überarbei-
tung dem Deutschen Bundestag mit einer Dar-
stellung der Finanzausstattung, des Personal-
einsatzes verbunden mit einer Analyse der
Rechtsformen und der organisatorischen
Strukturen hinsichtlich fachlicher Leitung und
Steuerungsmöglichkeiten derjenigen Institutio-
nen, die aus Mitteln der Beauftragten für Kul-
tur und Medien, Staatsministerin Dr. Christi-
na Weiss, gefördert werden, vorlegen?
Drucksache 15/5388
- 2 -
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
Antwort der Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien, Staatsministerin Dr. Christina Weiss
vom 20. April 2005
Mit der „Konzeption zur Erforschung und Präsentation deutscher
Kultur und Gesichte im östlichen Europa“ hat die Bundesregierung
im Jahr 2000 die nach der Wiederherstellung der Einheit Deutsch-
lands und der Öffnung der Grenzen in Mitteleuropa unabweisbar ge-
wordene Neubestimmung der in § 96 Bundesvertriebenengesetz
(BVEG) formulierten Verpflichtung des Bundes vorgenommen. Die
Konzeption hat sich bewährt. Gewisse Modifizierungen können sich
aus der Umsetzung bzw. der Konkretisierung der Aufgabenstellungen
ergeben, wie z. B. in den Bereichen Musik und Kunst. Wie die bereits
weit vorangeschrittene Realisierung der Konzeption zeigt, wird eine
grundsätzliche Neufassung der Konzeption nicht notwendig sein. Die
Einanzausstattung und der Personaleinsatz der Einrichtungen im Rah-
men der Konzeption ergibt sich aus den im Bundeshaushalt bereitge-
stellten Mitteln in Verbindung mit den Wirtschaftsplänen der Institu-
tionen. Rechtsformen und organisatorische Strukturen sind in den je-
weiligen Satzungen enthalten.
3. Abgeordneter
Günter
Nooke
(CDU/CSU)
Welche Eolgerungen zieht die Bundesregie-
rung aus dem Bericht des Bundesrechnungs-
hofes zur Errichtung, Arbeitsweise und
Bestand des Bundesinstituts für Kultur und
Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
(BKGE) in Oldenburg, in dem eine Auflösung
der selbständigen Einrichtung zu bedenken
gegeben wird, und wie werden sie sich auf die
Konzeption zur Erforschung und Präsentation
deutscher Kultur und Geschichte im östlichen
Europa (Bundestagsdrucksache 14/4586)
auswirken?
Antwort der Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien, Staatsministerin Dr. Christina Weiss
vom 20. April 2005
Der Bundesrechnungshof hat in den Jahren 2002 und 2003 die „Ent-
stehungsgeschichte“ und die „Aufgabenwahrnehmung“ des Bundes-
instituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Euro-
pa (BKGE) geprüft. Er hat jedoch nicht die wissenschaftliche Arbeit
des Bundesinstituts im Kontext mit anderen im Rahmen des § 96
BVEG tätigen Einrichtungen inhaltlich untersucht und bewertet.
Die Ergebnisse seiner Prüfung hat der Bundesrechnungshof in die Be-
merkungen 2004 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes
aufgenommen. Er hat die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit des
Bundesinstituts infrage gestellt und die Beauftragte der Bundesregie-
rung für Kultur und Medien (BKM) aufgefordert, den konkreten Be-
ratungsbedarf des Bundes und das dazu zweckmäßige und wirtschaft-
liche Verfahren zu bestimmen. Sollte die Notwendigkeit und Wirt-
schaftlichkeit nicht belegt werden können, empfiehlt der Bundesrech-
nungshof, das Bundesinstitut aufzulösen und eventuell verbleibende
Aufgaben zu verlagern.
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
- 3 -
Drucksache 15/5388
Die BKM hat in einer ausführlichen Stellungnahme ihre Auffassung
zu den Prüfungsergebnissen zum Ausdruck gebracht. Sie geht davon
aus, dass ihre Ausführungen in angemessener Weise in die Bewertun-
gen des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages
in seiner Sitzung am 22. April 2005 einfließen werden.
Da die parlamentarische Beratung in der Angelegenheit noch nicht ab-
geschlossen ist, lassen sich derzeit weder Folgerungen aus den Bemer-
kungen des Bundesrechnungshofes ziehen noch Aussagen zu den Aus-
wirkungen auf die Konzeption zur Erforschung und Präsentation
deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa treffen.
4. Abgeordneter
Marco
Wanderwitz
(CDU/CSU)
Wie verteilen sich die in der Antwort des Chefs
des Presse und Informationsamtes und Spre-
chers der Bundesregierung, Staatssekretär Bela
Anda, vom 6. April 2005 auf meine schriftliche
Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 15/5296 ge-
nannten Summen für die Jahre 1999 bis 2004
auf die einzelnen Publikationen, und wodurch
erklären sich die Reduzierungen der Anzeigen
ab 2002?
Antwort des Chefs des Presse- und Informationsamtes und
Sprechers der Bundesregierung, Staatssekretär Bela Anda
vom 19. April 2005
Die Bundesregierung setzt alle Kommunikationsinstrumente, so auch
Printanzeigen, zielgruppenorientiert ein. Daher werden bei jedem ein-
zelnen Projekt Umfang und Volumen der konkreten Schaltung festge-
legt. Dies hat zur Folge, dass abhängig von Inhalten und Zielgruppen
das Volumen von Anzeigenschaltungen z. B. in Parteizeitungen von
Jahr zu Jahr differieren kann.
Die in der Beantwortung Ihrer Frage vom 30. März 2005 aufgeführ-
ten Schaltkosten verteilen sich wie folgt auf die jeweiligen Publikatio-
nen:
Publikation
Schaltvolumen (inkl. MwSt; in Euro) pro Jahr
1999
2000
2001
2002
2003
2004
Alternative Kommunalpolitik
22 345,23
6 298,42
6 850,44
832,50
1 360,00
3 518,25
Bayernkurier
-
21619,01
10 696,41
-
21475,78
5 651,52
Das Rathaus
-
-
29 400,00
-
-
-
Disput
-
948,96
296,55
-
-
1 160,00
Kommunalpolitische Blätter
-
-
41 160,00
-
-
2 366,40
Liberale Depesche
14742,21
40478,97
58 586,49
-
-
-
Mandat
-
-
-
-
-
10 353,00
Schrägstrich
24220,16
16951,33
23 491,06
-
4123,80
9 321,25
Union
35 600,15
94217,33
-
-
-
-
Vorwärts
28 559,13
199 329,98
26 808,06
14 530,92
42 340,00
34 989,95
Drucksache 15/5388
-4-
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
5. Abgeordnete
Veronika
Bellmann
(CDU/CSU)
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem
Umfang und mit welchem Ergebnis Mitarbei-
ter des - It. Rahmenvereinbarung vom 10. De-
zember 2003 im Auftrag der Bundesregierung
wirkenden - Volksbund Deutsche Kriegsgrä-
berfürsorge e. V. auf eine frühere Tätigkeit für
das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für
Nationale Sicherheit der ehemaligen Deut-
schen Demokratischen Republik überprüft
wurden?
Antwort der Staatsministerin Kerstin Müller
vom 12. April 2005
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. ist ein eingetra-
gener Verein. Er erhält zur Erfüllung seiner Aufgaben im Ausland auf
Antrag jährlich Zuwendungen aus dem Haushalt des Auswärtigen
Amts. Auf die Personalpolitik des Volksbundes und auf seine Einstel-
lungspraxis hat das Auswärtige Amt keinen Einfluss. Der Bundesre-
gierung ist nicht bekannt, ob und in welchem Umfang Mitarbeiter des
Volksbundes auf eine eventuelle frühere Tätigkeit für das Ministerium
für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen
Deutschen Demokratischen Republik überprüft wurden.
6. Abgeordneter Wie beurteilt die Bundesregierung die Men-
Rainer schenrechtslage in Kolumbien, insbesondere
Funke im Hinblick auf Berichte von Massakern, und
(EDP) wie ist die Bundesregierung tätig geworden?
Antwort der Staatsministerin Kerstin Müller
vom 21. April 2005
Die Bundesregierung beurteilt die Menschenrechtslage in Kolumbien
nach wie vor als besorgniserregend. Die Politik der „demokratischen
Sicherheit“ der kolumbianischen Regierung, die auf die Durchsetzung
des staatlichen Gewaltmonopols setzt, hat jedoch auch im vergange-
nen Jahr zum Rückgang der Zahl der Menschenrechtsverletzungen,
so auch der der Massaker, geführt. Die Bundesregierung unterstützt
diese Politik ausdrücklich.
Verantwortlich für die ganz überwiegende Anzahl der Menschen-
rechtsverletzungen sind, auch nach Einschätzung des Büros der Hoch-
kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen, die illega-
len Gewaltgruppen Autodefensas Unidas de Colombia (AUC), Euer-
zas Armadas Revolucionarias de Colombia (EARC) und Ejercito de
Eiberaciön Nacional (EEN). Die Bundesregierung hat zusammen mit
ihren Partnern in der EU diese Gruppen als terroristisch eingestuft.
Die Bundesregierung weist regelmäßig zusammen mit ihren Partnern
in der EU auch in internationalen Eoren auf die besorgniserregende
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
- 5 -
Drucksache 15/5388
Menschenrechtslage in Kolumbien sowie die besondere Verantwor-
tung der illegalen Gewaltgruppen hin und fordert diese auf, die Feind-
seligkeiten und Gewaltakte unverzüglich einzustellen (siehe z. B. Rats-
schlussfolgerungen vom 13. Dezember 2004, Abschlusserklärung der
Kolumbienkonferenz in Cartagena vom 3./4. Februar 2004).
Im Rahmen der deutsch-kolumbianischen Entwicklungszusammen-
arbeit tragen insbesondere die Vorhaben „Bürgerbeteiligung für den
Frieden“ und „Stärkung der Justiz“ aktiv zur Verbesserung der Men-
schenrechtslage bei.
7. Abgeordneter Hat sich die deutsche Botschaft für die Freüas-
Holger sung von R. J. eingesetzt, und wenn nein, wa-
Haibach rum nicht?*)
(CDU/CSU)
Antwort der Staatsministerin Kerstin Müller
vom 21. April 2005
Das Auswärtige Amt hat unmittelbar nach Erhalt von Informationen
über die Verhaftung und Verurteilung von R. J. der Botschaft Peking
Weisung erteilt, sich bei den chinesischen Behörden über den Verbleib
und das Schicksal von R. J. zu informieren. Die Botschaft ist dieser
Weisung nachgekommen. Eine Antwort der chinesischen Behörden
steht zurzeit noch aus. Sollte sich heraussteilen, dass R. J. wegen sei-
ner Mitgliedschaft in Falun Gong verhaftet und verurteüt wurde, wird
sich die Bundesregierung für seine Freilassung einsetzen.
8. Abgeordnete
Melanie
Oßwald
(CDU/CSU)
Hat der Bundesminister des Auswärtigen,
Joseph Fischer, im September 1998 von der
Firma Hunzinger einen Scheck über
19 999 DM für einen Vortrag als damaliger
Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN erhalten (vgl. Bild vom 1 . April
2005), und wenn ja, mit welcher Zweckbestim-
mung?
9. Abgeordnete
Melanie
Oßwald
(CDU/CSU)
Kann der Bundesminister des Auswärtigen,
Joseph Fischer, die Stellungnahme der Spre-
cherin des Auswärtigen Amts vom 1 . April
2005 bestätigen, dass es sich dabei nicht um
ein Honorar gehandelt habe (vgl. Bild vom
1. Aprü2005)?
♦) siehe hierzu Frage 13
Drucksache 15/5388
- 6 -
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
Antwort der Staatsministerin Kerstin Müller
vom 19. April 2005
Zum fraglichen Zeitpunkt war der jetzige Bundesminister des Auswär-
tigen, Joseph Fischer, nicht Mitglied der Bundesregierung. Über mög-
liche Spenden an die Partei/Fraktion der Grünen kann nur die Partei/
Fraktion selbst Auskunft geben.
10. Abgeordnete
Melanie
Oßwald
(CDU/CSU)
Sieht die Bundesregierung in diesen Vorgän-
gen einen Rechtsverstoß, und wenn ja, welche
Konsequenzen hat dies für den Bundesminis-
ter des Auswärtigen, Joseph Fischer?
Antwort der Staatsministerin Kerstin Müller
vom 19. April 2005
Fragen des Parteispendengesetzes obliegen nicht der Bewertung durch
die Bundesregierung.
11. Abgeordneter
Matthias
Sehling
(CDU/CSU)
Wie viele Male und aus jeweüs welchem An-
lass ist der Bundesminister des Auswärtigen,
Joseph Fischer, von September bis Mitte
November 1999 dienstlich nach New York
geflogen?
Antwort der Staatsministerin Kerstin Müller
vom 21. April 2005
Der Bundesminister des Auswärtigen ist in dem genannten Zeitraum
zweimal dienstlich nach New York gereist und zwar:
- vom 20. bis 24. September 1999 zur Teilnahme an der Generalver-
sammlung der Vereinten Nationen;
- vom 3. bis 7. November 1999 im Rahmen einer Dienstreise mit Ge-
sprächsterminen in New York sowie in Washington.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
12. Abgeordneter
Reinhard
Grindel
(CDU/CSU)
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darü-
ber, dass Hodschas, die von der mit dem türki-
schen Amt für Religionsfragen kooperieren-
den Organisation Ditib vermittelt wurden, in
Moscheen im Rheinland lehrten, „Christen
seien Gotteslästerer, die ewig in der Hölle
brennen würden und Frauen dürfe man schla-
gen, wenn gute Gründe vorlägen“ (WELT am
SONNTAG, 13. Februar 2005, S. 14) und
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
-7-
Drucksache 15/5388
wenn ja, ist dagegen bei der Organisation Ditib
oder türkischen diplomatischen Vertretungen
protestiert worden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogt
vom 21. Februar 2005
Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse.
13. Abgeordneter
Holger
Haibach
(CDU/CSU)
Ist es richtig, dass deutsche Behörden Informa-
tionen über den abgelehnten Asylantrag des
chinesischen Staatsbürgers R. J. an chinesische
Behörden weitergegeben haben (vgl. Presse-
information der Internationalen Gesellschaft
für Menschenrechte vom 13. April 2005), auf-
grund derer er festgenommen und verurteilt
wurde, und wenn ja, welche Informationen
über R. J. wurden übergeben?*)
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogt
vom 20. April 2005
Die chinesische Seite hat weder vom Bundesministerium des Innern
noch von dessen nachgeordneten Behörden Informationen erhalten,
dass R. J. ein Asylverfahren betrieben hat oder abgelehnter Asyl-
bewerber ist. Die Abschiebung erfolgte über die Ausländerbehörde
Würzburg durch die Regierung von Mittelfranken - Zentrale Rück-
führungsstelle Nordbayern -, Bundesbehörden waren daran nicht be-
teiligt. Die Regierung von Mittelfranken hat erklärt, dass von Landes-
behörden ebenfalls keine Informationen weitergegeben wurden.
14. Abgeordnete
Dr. Martina
Krogmann
(CDU/CSU)
Auf Grund welcher „zahlreicher neuer Ent-
wicklungen und Themen der letzten Monate“,
die die Teilnehmer des 9. Deutschen IT-Sicher-
heitskongresses in Bonn vom Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
nach dessen Angaben präsentiert haben wol-
len, geriet das BSI in die Lage, das Programm
des Kongresses ändern zu müssen und daher
Prof. Dr. Andreas Pfitzmanns ursprünglich
vorgesehenen Beitrag über biometrische Si-
cherheitstechnologien nicht mehr unterbringen
zu können?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogt
vom 19. April 2005
Das BSI ist selbstverständlich nicht daran gehindert, das Tagungspro-
gramm seines eigenen Kongresses an aktuelle Ereignisse anzupassen.
♦) siehe hierzu Frage 7
Drucksache 15/5388
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
Drei chinesische Experten behaupten, den SHA-l-Algorithmus gebro-
chen zu haben. Der SHA-l-Algorithmus ist Bestandteil einer Vielzahl
von IT-Anwendungen, so dass eine solche Meldung das Vertrauen vie-
ler Anwender beeinträchtigt. Das BSI hat daher Handlungsbedarf ge-
sehen und den anerkannten Fachmann auf dem Gebiet der Kryptolo-
gie, Prof Dr. Hans Dobbertin, gebeten, unter dem Titel „Neue Analy-
setechniken bei Hash Funktionen und deren Anwendung auf den
NIST Standard SHA-1“ Stellung zu nehmen.
Angesichts des engen Zeitplans des Kongresses musste hierfür ein an-
derer Beitrag aus dem Programm genommen werden. Zu dem Thema
Biometrie ist bereits eine größere Anzahl von Vorträgen vorgesehen.
Darüber hinaus findet eine Podiumsdiskussion statt, die genügend
Raum für unterschiedliche Meinungen und kontroverse Diskussionen
zum Themenfeld Biometrie zulässt. Daher wurde ohne eine inhaltliche
Bewertung der Vortrag von Prof Dr. Andreas Pfitzmann ersetzt. Eine
- wie von Prof. Dr. Andreas Pfitzmann behauptet - fachliche Wei-
sung seitens des Bundesministeriums des Innern ist nicht erfolgt.
15. Abgeordneter
Hans-Joachim
Otto
(Frankfurt)
(FDP)
Welche Veranstaltungen plant die Bundes-
regierung anlässlich des 60. Jahrestages des
Endes des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai
2005, und wie weit sind die Vorbereitungen
bisher fortgeschritten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogt
vom 21. Februar 2005
Der 60. Jahrestag ist ein Datum, das auf herausgehobene Weise öf-
fentlich begangen werden soll. Dabei wird die Bundesregierung aktiv
zu einem würdigen Gedenken aller demokratischen Kräfte anlässlich
des 60. Jahrestages des Kriegsendes beitragen. Am 8. Mai 2005 selbst
wird die zentrale Festveranstaltung im Deutschen Bundestag stattfm-
den. Davor ist ein einstündiger ökumenischer Gottesdienst in der
St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin-Mitte geplant. Daneben wird die
Bundesregierung an zahlreichen weiteren Gedenkveranstaltungen aus
Anlass des 60. Jahrestages mitwirken.
16. Abgeordneter
Hans-Joachim
Otto
(Frankfurt)
(FDP)
Welche Veranstaltungen plant die Bundes-
regierung anlässlich des 15. Jahrestages der
Wiedervereinigung am 3. Oktober 2005, und
wie weit sind die Vorbereitungen bisher fort-
geschritten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogt
vom 21. Februar 2005
Am 3. Oktober 2005 beteiligt sich die Bundesregierung zusammen mit
allen anderen Verfassungsorganen an einer zentralen Veranstaltung
zum Gedenken des 15. Jahrestages der Wiedervereinigung. Die zent-
rale Veranstaltung wird in Potsdam, dem Sitz der Bundesratspräsi-
dentschaft im Oktober 2005, auf Einladung des Bundeskanzlers und
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
-9-
Drucksache 15/5388
des Ministerpräsidenten von Brandenburg stattfinden. Genauere Pla-
nungen sind ab Juni 2005 zu erwarten.
17. Abgeordneter
Ingo
Wellenreuther
(CDU/CSU)
Welche gesetzlichen Maßnahmen wurden in
Folge des Beschlusses des Bundesverfassungs-
gerichts vom 24. November 1998 (BVerfG 2
BvL 26/91) im Einzelnen ergriffen, um die da-
rin aufgestellten Vorgaben zu erfüllen, wonach
Besoldungsempfänger für das dritte und jedes
weitere Kind Anspruch auf familienbezogene
Gehaltsbestandteile in Höhe von zumindest
115 V. H. des durchschnittlichen sozialhilfe-
rechtlichen Gesamtbedarfs eines Kindes haben
müssen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Fritz Rudolf Körper
vom 18. April 2005
Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1998
hat sich der Gesetzgeber mehrfach mit der Einhaltung der verfas-
sungsrechtlichen Vorgaben befasst und dabei die kinderbezogenen Be-
soldungsleistungen mehrfach verbessert.
Unmittelbar nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist
mit Artikel 9 § 2 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungs-
gesetzes 1999 (BGBl. I S. 2198) der kindbezogene Familienzuschlag
ab dem dritten Kind von seinerzeit 208,90 DM (106,81 Euro) auf ins-
gesamt 414,96 DM (212,17 Euro) monatlich erhöht worden.
In den folgenden Jahren sind die kindbezogenen Familienzuschläge
durch den Gesetzgeber mehrmalig entsprechend der Entwicklung der
allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse weiter an-
gepasst und erhöht worden:
• Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge vom 19. De-
zember 2000 (BGBl. I S. 1786) für das Jahr 2001,
• Sechstes Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
vom 14. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3702) ab 2002 und
• Bundesbesoldungs- und -Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004
vom 10. September 2003 (BGBl. I S. 1798).
Zuletzt sind die Beträge für die dritten und weiteren Kinder zum
1. August 2004 auf nunmehr 230,58 Euro angehoben worden. Eine
Beamtenfamilie mit drei Kindern erhält gegenwärtig zusätzlich zum
allgemeinen Kindergeld familienbezogene Besoldungsleistungen in
Höhe von insgesamt 515,96 Euro.
Darüber hinaus ist die finanzielle Situation von Familien insbesondere
durch die dreimalige, deutliche Erhöhung des allgemeinen Kindergel-
des verbessert worden. Dieses beträgt heute für drei Kinder insgesamt
462 Euro. Auch Kindergelderhöhungen kommen den Beamtenfami-
lien mit mehr als zwei Kindern zugute.
Drucksache 15/5388
- 10 -
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
Des Weiteren sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Be-
amtenfamilien mit Kindern in den letzten Jahren vor allem auch durch
die steuerrechtlichen Entlastungen verbessert worden, zuletzt mit dem
Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform zum 1. Januar 2004.
Diese Maßnahmen haben besonders Familien mit geringen und mitt-
leren Einkommen entlastet und deutlich mehr finanziellen Spielraum
gebracht. Auch davon profitieren die Beamtenfamilien mit Kindern.
Das Bundesverfassungsgericht hat es seinerzeit dem Gesetzgeber aus-
drücklich freigestellt, das von der Verfassung vorgegebene Ziel durch
eine entsprechende Bemessung der Bruttobezüge, durch Teilhabe am
allgemein gewährten Kindergeld oder durch steuerliche Eösungen zu
erreichen oder alle diese Möglichkeiten miteinander zu verbinden.
18. Abgeordneter
Ingo
Wellenreuther
(CDU/CSU)
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass
nach der derzeitigen Gesetzeslage jeder Besol-
dungsempfänger für das dritte und jedes weite-
re Kind Anspruch auf familienbezogene Ge-
haltsbestandteile in Höhe von zumindest 115
V. H. des durchschnittlichen sozialhilferecht-
lichen Gesamtbedarfs eines Kindes hat, und
falls ja, welche Folgen zieht die Bundesregie-
rung ggf. daraus, dass das Bundesverwaltungs-
gericht in dem Fall, der der Entscheidung vom
17. Juni 2004 (BVerwG 2 C 34.02) zu Grunde
lag, zu der Auffassung gelangt ist, dass die Ali-
mentation für das dritte Kind des Klägers in
den Jahren 2000 und 2001 unterhalb der ge-
nannten Gehaltsgrenze lag?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Fritz Rudolf Körper
vom 18. April 2005
Der Gesetzgeber hat mit den besoldungsrechtlichen Erhöhungen für
dritte und weitere Kinder sowie den weiteren allgemeinen steuerrecht-
lichen und sozialpolitischen Verbesserungen der vergangenen Jahre
die verfassungsgerichtlichen Vorgaben für die kinderbezogenen Eeis-
tungen von Beamtenfamilien berücksichtigt.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni
2004 hat das Bundesministerium des Innern die für die Besoldung zu-
ständigen Verwaltungsbehörden durch Rundschreiben angewiesen, fa-
milienbezogene Eeistungen weiterhin ausschließlich auf der Grundla-
ge des geltenden Rechts zu leisten. Aufgrund des Gesetzesvorbehalts
der Besoldung sind die Verwaltungsbehörden an die geltende Fassung
des Bundesbesoldungsgesetzes gebunden und nicht befugt, eigenstän-
dig davon abweichende Bezahlungsleistungen für kindbezogene Fami-
lienzuschläge festzusetzen. Darüber hinaus haben sich zwischenzeit-
lich die Grundannahmen und Vorgaben, wie sie seinerzeit den Ver-
gleichsberechnungen des Bundesverfassungsgerichts zugrunde gelegt
worden sind, wesentlich verändert.
Die Regelungen des besoldungsrechtlichen Familienzuschlags sind
u. a. auch Gegenstand der umfassenden Reform des Beamtenrechts,
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
- 11 -
Drucksache 15/5388
mit dem die beamtenrechtlichen Beschäftigungs- und Bezahlungs-
bedingungen grundlegend modernisiert, flexibilisiert sowie leistungs-
und anforderungsbezogen ausgestaltet werden sollen. Die Reform-
maßnahmen knüpfen dabei an die gemeinsam mit Gewerkschaften
vorgestellten Eckpunkte „Neue Wege im öffentlichen Dienst“ an, wo-
nach sich das neue Bezahlungssystem an der individuellen Leistung
und tatsächlich wahrgenommenen Funktion orientieren soll, während
Alter und Familienstand (Verheiratetenzuschlag) künftig keine maß-
geblichen Größen mehr sein sollen. Auch nach der Tarifvereinbarung
vom 9. Februar 2005 für Bund und Kommunen sind familienbezoge-
ne Entgeltbestandteile künftig nicht mehr im Arbeitnehmerbereich
des öffentlichen Dienstes vorgesehen.
19. Abgeordneter
Dr. Volker
Wissing
(FDP)
Wie viele der innerdeutschen Dienstreisen von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bun-
desministerien entfallen auf die einzelnen Ver-
kehrsträger Flugzeug, Auto, Bahn bzw. öffent-
licher Personennahverkehr, und wie hat sich
der Anteil der einzelnen Verkehrsträger an
den innerdeutschen Dienstreisen der Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter der Bundesministe-
rien in den Jahren seit Beginn der 14. Legisla-
turperiode verändert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Fritz Rudolf Körper
vom 18. April 2005
Dienstreisende und deren Vorgesetzte sind gehalten, bei Planung und
Genehmigung von Dienstreisen darauf zu achten, dass die Dienstreise
so wirtschaftlich wie möglich und zumutbar durchgeführt wird. Dies
gilt auch für die Wahl des oder der zu benutzenden Verkehrsmittel.
Durch das Bundesreisekostengesetz werden die Bediensteten des Bun-
des vorrangig auf regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel verwie-
sen.
Der Bundesregierung liegen weder aktuell noch für die Vergangenheit
statistische Daten darüber vor, welche Verkehrsmittel bei Dienstreisen
von Bediensteten der Bundesministerien benutzt wurden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
20. Abgeordneter
Dr. Egon
Jüttner
(CDU/CSU)
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass
von Verlagen zur Werbung von Abonennten
für Zeitschriften und Zeitungen Subunterneh-
men eingesetzt werden, die ihrerseits mittels
sog. Drückerkolonnen von Tür zu Tür versu-
chen, Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
zu vermitteln, und wenn ja, welche verbrau-
cherschutzrechtlichen Maßnahmen sind von
Drucksache 15/5388
- 12 -
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
der Bundesregierung nach der letzten Reform
des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend die
Rücktrittsrechte bei Haustürgeschäften (Ge-
setz vom 26. November 2001, BGBl. I Nr. 61
S. 3138 ergriffen worden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Alfred Hartenbach
vom 14. April 2005
Die Existenz so genannter Drückerkolonnen, die auch zur Vermitt-
lung von Zeitschriftenabonnements gegenüber Verbrauchern ohne
vorhergehende Bestellung an deren Haustüren eingesetzt werden und
die hierbei zum Teil aggressive und unseriöse Vermittlungsmethoden
anwenden, ist der Bundesregierung bekannt. Die Verbraucher werden
vor den Folgen solcher Überrumpelungen durch ein Widerrufs- oder
Rückgaberecht geschützt. Die entsprechenden Vorschriften wurden
durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 29. No-
vember 2001 aus dem Haustürwiderrufsgesetz in das Bürgerliche
Gesetzbuch (BGB) integriert.
Der Verbraucher, der eine Zeitschrift in einer derartigen Haustürsitua-
tion abonniert, hat nach § 312 BGB (Widerrufsrecht bei Haustürge-
schäften) das Recht, seine Willenserklärung binnen zwei Wochen nach
Erhalt einer ordnungsgemäßen Belehrung zu widerrufen. Unter be-
stimmten Voraussetzungen kann ihm anstelle des Widerrufsrechts
nach § 355 BGB auch ein Rückgaberecht nach § 356 BGB eingeräumt
werden. Hierbei handelt es sich um zwingendes Recht, das nicht zum
Nachteil des Verbrauchers ausgeschlossen oder eingeschränkt werden
kann, § 312f BGB. Eediglich wenn dem Verbraucher zugleich nach
Maßgabe anderer Vorschriften ein Widerrufs- oder Rückgaberecht zu-
steht, ist das Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 312 BGB gemäß
§ 312a BGB ausgeschlossen. Dies kommt in Betracht, wenn es sich bei
dem abgeschlossenen Vertrag um einen Ratenlieferungsvertrag gemäß
§ 505 BGB handelt. Dann steht dem Verbraucher bei Vorliegen der
Voraussetzungen ein gleichgelagertes Widerrufsrecht nach § 505 BGB
zu, das dem aus § 312 BGB vorgeht. Das geltende Zivürecht bietet
den Verbrauchern damit in Übereinstimmung mit europarechtlichen
Vorgaben einen umfassenden Schutz gegen etwaige negative Folgen
bei Haustürgeschäften.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
21. Abgeordneter
Lothar
Binding
(Heidelberg)
(SPD)
Gibt es Verhandlungen mit den US-Streitkräf-
ten zur Erhaltung der zivilen Arbeitsplätze in
Heidelberg trotz des Truppenabzugs, und wie
viele Arbeitsplätze könnten gleichwohl gefähr-
dert sein?
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
- 13 -
Drucksache 15/5388
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller
vom 20. April 2005
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen von Konsultationen mit der
US-Administration mit Nachdruck für den Erhalt möglichst vieler
US-Standorte in Deutschland eingesetzt. Sie hat dabei deutlich ge-
macht, dass es neben sicherheits- und bündnispolitischen Gesichts-
punkten auch darum geht, so viele zivile Arbeitsplätze wie möglich zu
erhalten.
Nach Artikel 56 Abs. 7 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppen-
statut bestimmen die Behörden einer Truppe Zahl und Art der benö-
tigten Arbeitsplätze. Nach den der Bundesregierung zur Verfügung
stehenden Unterlagen sind bei den US-Streitkräften in Heidelberg
zurzeit ca. 890 zivile örtliche Arbeitnehmer beschäftigt. Von einer
Verlegung des Hauptquartiers USAREUR und des V. Corps von
Heidelberg in den Bezirk Wiesbaden dürfte der größere Teil dieser
Arbeitsplätze betroffen sein; die USA haben bisher darüber keine be-
lastbaren Angaben vorgelegt.
22. Abgeordneter Wie viele Wohnungen werden durch diese Ver-
Lothar lagerung in Heidelberg betroffen sein?
Binding
(Heidelberg)
(SPD)
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller
vom 20. April 2005
Auf den an die US-Streitkräfte in Heidelberg überlassenen Eiegen-
schaften befinden sich rund 2 400 Wohneinheiten.
23. Abgeordneter
Lothar
Binding
(Heidelberg)
(SPD)
Welche Eiegenschaften und wie viel Hektar
Gemarkungsfläche sind in Heidelberg betrof-
fen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller
vom 20. April 2005
Den US-Streitkräften sind in Heidelberg zurzeit 12 Eiegenschaften
mit einer Gesamtfläche von ca. 183 ha überlassen. Der Bundesregie-
rung liegen bislang noch keine konkreten Informationen des zuständi-
gen US-Hauptquartiers über den Umfang und den Zeitpunkt von
Ereigaben im Raum Heidelberg vor.
Drucksache 15/5388
-14-
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
24. Abgeordneter
Lothar
Binding
(Heidelberg)
(SPD)
Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Land
Baden-Württemberg über Konversionsmaß-
nahmen nachdenkt, mit dem Ziel die zivilen
Arbeitsplätze zu erhalten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller
vom 20. April 2005
Nach derzeitiger Kenntnis der Bundesregierung ist in Baden-Würt-
temberg kein Konversionsprogramm geplant.
25. Abgeordnete
Ingrid
Fischbach
(CDU/CSU)
Gibt es, gerade vor dem Hintergrund des von
der Bundesregierung propagierten lebenslan-
gen Lernens und der Vereinbarkeit von Fami-
lie und Beruf, Initiativen der Bundesregierung,
§ 3 Nr. 44 Satz 3 Buchstabe c) Einkommen-
steuergesetz (EStG) dahin gehend zu korrigie-
ren, Stipendien zur Förderung der wissen-
schaftlichen Aus- bzw. Fortbildung grundsätz-
lich, also unabhängig davon, wie lange der
Hochschulabschluss zurückliegt, von der Ein-
kommensteuerpflicht zu befreien?
26. Abgeordnete
Ingrid
Fischbach
(CDU/CSU)
Wenn nein, welche anderen finanziellen Mög-
lichkeiten sieht die Bundesregierung, Frauen
den Wiedereinstieg in akademische Studien
nach einer längeren Pause (Familienphase) zu
erleichtern?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Barbara Hendricks
vom 21. April 2005
Im Berufsleben, im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt haben
in den letzten Jahren tief greifende Veränderungen stattgefunden.
Dies hat die Bundesregierung dazu veranlasst, dem Aspekt des lebens-
langen Lernens auch steuerlich ein erhebliches Gewicht beizumessen
und die einkommensteuerliche Behandlung der Berufsausbildungskos-
ten durch Änderungen von § 12 Nr. 5 und § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG neu
zu ordnen und zu verbessern.
Nach § 3 Nr. 44 EStG kommen Stipendiaten nur dann in den Genuss
der Steuerfreiheit, wenn der Abschluss der Berufsausbildung noch
nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Auch diese, seit den 60er Jahren
bestehende Steuerfreiheit von Stipendien, sollte der veränderten
Lebenssituation angepasst werden. Die Bundesregierung beabsichtigt
daher, die Begrenzung in einem geeigneten Gesetzgebungsverfahren
aufzuheben.
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
- 15 -
Drucksache 15/5388
27. Abgeordnete
Dr. Maria
Flachsbarth
(CDU/CSU)
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die
Möglichkeit, dass das im Januar 2005 in der
Türkei neu eingeführte Münzgeld (Türkische
Lira) mit Euro-Münzen verwechselt werden
kann?
28. Abgeordnete
Dr. Maria
Flachsbarth
(CDU/CSU)
Besteht nach Ansicht der Bumdesregierung die
Möglichkeit, dass die türkische 1-Lira-Münze
von älteren Münzautomaten, die keine Mag-
netismusüberprüfung machen, mit der 2-Euro-
Münze verwechselt werden kann?
29. Abgeordnete
Dr. Maria
Flachsbarth
(CDU/CSU)
Falls ja, welche Maßnahmen zur Änderung
dieses Zustandes hat die Bundesregierung ein-
geleitet bzw. wird die Bundesregierung einlei-
ten?
30. Abgeordnete Sind der Bundesregierung Zahlen über den in
Dr. Maria Deutschland evtl, bislang entstandenen Scha-
Flachsbarth den bekannt?
(CDU/CSU)
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller
vom 5. April 2005
Vorbemerkung
Um die allgemeine Akzeptanz von Münzen im Zahlungsverkehr zu
gewährleisten, müssen sich Münzen in einem bestimmten Durchmes-
ser- und Dickenbereich bewegen. Münzen mit einem Durchmesser
größer als 30 mm werden von der Bevölkerung als zu groß empfun-
den. Münzen mit einem Durchmesser kleiner als 10 mm sind kaum
handhabbar. Ähnliches gilt für die Dicke. Auch die Auswahl des
Münzmaterials, das auf Grund seiner Eigenschaften wie Prägbarkeit,
Korrosions- und Abriebfestigkeit, gesundheitliche Unbedenklichkeit,
Fälschungssicherheit und vieler anderer Faktoren für die Herstellung
von Umlaufmünzen geeignet ist, ist auf wenige Metalle und Eegierun-
gen beschränkt.
Bei der Vielzahl der Staaten, die Münzen herausgeben und in der Ver-
gangenheit herausgegeben haben, kommt es dabei zwangsläufig zu ge-
wissen oberflächlichen Ähnlichkeiten einzelner Münzen.
Zu Frage 27
Einzelne der neuen türkischen Münzen haben sicherlich eine gewisse
Ähnlichkeit mit den 1- und 2-Euro-Münzen. Die 50-Kurus-Münze und
die 1-Fira-Münze bestehen, ähnlich wie die 1- und 2-Euro-Münzen,
aus Bicolor und sind auch ähnlich dimensioniert. Aber damit enden
Drucksache 15/5388
-16-
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
auch die Ähnlichkeiten der neuen türkischen Geldstücke mit den euro-
päischen 1- und 2-Euro-Münzen.
Auf den türkischen Lira-Münzen ist weder das Design der Wertseite
noch das Design der Bildseite mit irgendeiner existierenden Euromün-
ze (Europakarte, 12 Sterne, Nominal und Euro bzw. nationale Seiten)
identisch.
Auch die Materialeigenschaften unterscheiden sich deutlich. Die
1- und 2-Euro-Münzen bestehen zum Beispiel aus einem Sicherheits-
werkstoff, der den Mittelteilen der 1- und 2-Euro-Münzen unter ande-
rem magnetische Eigenschaften verleiht. Die türkischen 50-Kurus-
und 1 -Lira-Münzen sind dagegen unmagnetisch. Die Leitfähigkeit und
der Übergangswiderstand, die ebenso wie die magnetischen Eigen-
schaften von Automaten geprüft werden können, weichen ebenfalls
deutlich von den 1- und 2-Euro-Münzen ab. Auch ist entweder bei den
jeweiligen Gewichten oder im Durchmesser-/Dickenverhältnis ein sig-
nifikanter Unterschied vorhanden, der von Münzprüf Systemen aus-
einander gehalten werden kann.
Eine Unterscheidung ist für die Bürger durch einfache visuelle Kon-
trolle des abweichenden Designs bzw. in Münzautomaten durch den
Einsatz moderner elektronischer Münzprüfer möglich.
Zu Erage 28
Sowohl einfache ältere als auch neuere Münzprüfer, die weder Leit-
fähigkeit, Übergangswiderstand noch Magnetismus prüfen können,
könnten Schwierigkeiten mit der Erkennung der neuen türkischen
1-Lira-Münze haben. Mit dem Einsatz von aktuellen Münzprüfern,
die gemäß Stand der Technik neben Durchmesser, Dicke und Ge-
wicht auch die elektrischen und magnetischen Eigenschaften der Mün-
zen prüfen, können die Lira-Münzen erkannt werden.
Zu Erage 29
Auf europäischer Ebene wurde u. a. auf Drängen der Deutschen Bun-
desbank - nach Abstimmung mit der Bundesregierung - in Gesprä-
chen zwischen der Europäischen Kommission und dem türkischen Ei-
nanzministerium sowie der türkischen Münzstätte eine Spezifikations-
änderung der türkischen Lira-Münzen erwirkt, damit diese von den in
Deutschland eingesetzten Münzprüfern wirkungsvoller erkannt wer-
den können.
Zu Erage 30
Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbank liegen zurzeit zwei Mel-
dungen mit je einer angehaltenen türkischen 1-Lira-Münze im Rah-
men der Geldbearbeitung nach dem neuen Münzrollenstandard aus
München und Dortmund vor.
Vom Landeskriminalamt Stuttgart wurde der Deutschen Bundesbank
gemeldet, dass im Großraum Stuttgart ein Verteiler festgenommen
wurde, der mehrere hundert türkische Lira-Münzen in Zigarettenauto-
maten eingeworfen hat.
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
-17-
Drucksache 15/5388
31. Abgeordneter
Jochen-Konrad
Fromme
(CDU/CSU)
Plant die Bundesregierung, wie im „Saar-
Echo“ vom 12. März 2005 gemeldet, Vereins-
mitgliedschaften vor dem Hintergrund des so
genannten Golfcluburteils des Europäischen
Gerichtshofes vom 2. Eebruar 2005 zu be-
steuern?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Barbara Hendricks
vom 15. April 2005
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 21. März
2002 (Rs. C-1 74/00 - Kennemer Golf & Country Club) u. a. entschie-
den, dass die Jahresbeiträge der Mitglieder eines Sportvereins Gegen-
leistung für eine von dem Verein erbrachte Eeistung dar stellen kön-
nen. Der EuGH hat in seiner Entscheidung weiter die Steuerbefreiung
nach Artikel 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe m der 6. EG-Richtlinie bestä-
tigt.
Die geltende Regelung in Deutschland, wonach echte Mitgliederbei-
träge als Gegenleistung für nichtsteuerbare Eeistungen eines (Sport-)
Vereins angesehen werden, führt zum gleichen fiskalischen Ergebnis
wie die Entscheidung des EuGH, nach der die Mitgliederbeiträge Ent-
gelt für steuerbare, aber steuerfreie Eeistungen eines Sportvereins
sind. Gleichwohl muss geprüft werden, ob auf Grund der Entschei-
dung des EuGH das nationale Recht an die verbindlichen Vorgaben
der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Mehrwertsteuern ange-
passt werden muss.
Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Nach bisheriger Erkennt-
nis werden sich aber insbesondere bei der umsatzsteuerrechtlichen
Behandlung der Eeistungen eines Sportvereins an seine Mitglieder,
die Sport ausüben, im wirtschaftlichen Ergebnis keine Änderungen
ergeben.
32. Abgeordneter
Bernhard
Raster
(CDU/CSU)
Beabsichtigt die Bundesregierung die Eällig-
keit der Sektsteuer aus § 9 des Schaumwein-
steuergesetzes zu verkürzen, und wenn ja, wel-
che finanziellen Auswirkungen erwartet die
Bundesregierung mit dieser Maßnahme im
Hinblick auf den Bundeshaushalt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Barbara Hendricks
vom 20. April 2005
Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Ände-
rung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und anderer Ver-
brauchsteuergesetze u. a. eine Verkürzung der Eälligkeitsfristen bei
der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie bei der Brannt-
wein- und Kaffeesteuer auf durchschnittlich 35 Tage vorzusehen. Bei
der Tabak- und Biersteuer beträgt die Zahlungsfrist bereits 35 bzw. 33
Tage. Der Referentenentwurf liegt derzeit den betroffenen Verbänden
zur Stellungnahme vor.
Drucksache 15/5388
- 18 -
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
Mit dieser Maßnahme soll einer entsprechenden Forderung des Bun-
desrechnungshofes Rechnung getragen werden, der eine einheitliche
durchschnittliche Fälligkeitsfrist von 35 Tagen bei allen Verbrauch-
steuern für angemessen hält.
Die Bundesregierung erwartet durch die Verkürzung der Fälligkeits-
fristen jährliche Zinseinsparungen im Bereich der Schaumweinsteuer
von rd. 2 Mio. Euro.
33. Abgeordneter
Bernhard
Raster
(CDU/CSU)
Welches weinbaubetreibende Land in der
Europäischen Union ist außer Deutschland
noch mit einer Sektsteuerbelastung von mehr
als 1 0 Euro pro Hektoliter Schaumwein behaf-
tet, und welche finanziellen Auswirkungen er-
wartet die Bundesregierung von einer eventuell
durch die Bundesregierung geplanten Verkür-
zung der Sektsteuerfälligkeit im Hinblick auf
die durch eine solche Zahlungszielverkürzung
betroffenen Sektkellereien?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Barbara Hendricks
vom 20. April 2005
Von den übrigen weinbauerbetreibenden Ländern der Europäischen
Union hat nur Ungarn eine Sektsteuer von mehr als 10 Euro je Hekto-
liter (37,04 Euro).
Die Verkürzung der gesetzlichen Fälligkeitsfristen kann bei Unterneh-
men, die ihren Abnehmern Zahlungsziele gewähren, die kürzer sind
als die gegenwärtigen gesetzlichen Fälligkeitsfristen, die Liquidität be-
einflussen. Uber die Auswirkungen bei den einzelnen Unternehmen
kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden, da die Aus-
gangstage bei jedem Unternehmen unterschiedlich ist. Zur Anpassung
soll den Unternehmen eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt
werden.
34. Abgeordneter
Klaus
Riegert
(CDU/CSU)
Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen,
für Vereinsbeiträge gemeinnütziger Vereine
Steuern zu erheben, und wenn ja, welche Aus-
wirkungen finanzieller und bürokratischer Art
hat dies für die gemeinnützigen Vereine?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Barbara Hendricks
vom 19. April 2005
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2002 (Rs.
C-174/00 - Kennemer Golf & Country Club) u. a. entschieden, dass
die Jahresbeiträge der Mitglieder eines Sportvereins Gegenleistung
für eine von dem Verein erbrachte Leistung darstellen können. Der
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
-19-
Drucksache 15/5388
EuGH hat in seiner Entscheidung weiter die Steuerbefreiung nach Ar-
tikel 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe m der 6. EG-Richtlinie bestätigt.
Die geltende Regelung in Deutschland, wonach echte Mitgliederbei-
träge als Gegenleistung für nichtsteuerbare Eeistungen eines (Sport-)
Vereins angesehen werden, führt zum gleichen fiskalischen Ergebnis
wie die Entscheidung des EuGH, nach der die Mitgliederbeiträge Ent-
gelt für steuerbare, aber steuerfreie Eeistungen eines Sportvereins
sind. Gleichwohl muss geprüft werden, ob auf Grund der Entschei-
dung des EuGH das nationale Recht an die verbindlichen Vorgaben
der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Mehrwertsteuern ange-
passt werden muss.
Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Nach bisheriger Erkennt-
nis werden sich aber insbeosndere bei der umsatzsteuerrechtlichen Be-
handlung der Eeistungen eines Sportvereins an seine Mitglieder, die
Sport ausüben, im wirtschaftlichen Ergebnis keine Änderungen erge-
ben. Gegenstand der Prüfung sind durch das EuGH-Urteil aufgewor-
fene komplexe Rechtsfragen. Eine Untersuchung finanzieller und
möglicher bürokratischer Auswirkungen hat daher noch nicht stattge-
funden.
35. Abgeordneter
Klaus
Riegert
(CDU/CSU)
Plant die Bundesregierung die pauschalierten
Beträge bei der Besteuerungsgrenze und
Zweckbetriebsgrenze in Höhe von rd. 30 618
Euro zu verändern und dafür eine Prozent-
grenze für Einnahmen aus dem wirtschaftli-
chen Geschäftsbetrieb festzusetzen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Barbara Hendricks
vom 19. April 2005
Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die Besteuerungsgrenze
(§ 64 Abs. 3 Abgabenordnung - AO) und die Zweckbetriebsgrenze
für sportliche Veranstaltungen (§ 67a Abs. 1 AO) von jeweils 30 678
Euro Einnahmen im Jahr durch Prozentgrenzen zu ersetzen.
36. Abgeordneter
Hans-Joachim
Fuchtel
(CDU/CSU)
Welchen Anteil der Währungsreserven hält die
Deutsche Bundesbank in US-Dollar, und wie
hat sich der Kursrückgang in den Jahren 2003
bis dato auf die Notwendigkeit zur Auflösung
von Rückstellungen und vorhandene Neube-
wertungsposten ausgewirkt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Barbara Hendricks
vom 15. April 2005
Die Entwicklung der Währungsreserven sowie der Anteil der US-Dol-
lar-Position an den gesamten Währungsreserven kann der nachstehen-
den Tabelle entnommen werden. Die hohen Abschreibungen beim
Drucksache 15/5388
- 20 -
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
US-Dollar von 3,8 Mrd. Euro auf Grund der Dollarschwäche zum
Jahresende 2003 wurden teilweise kompensiert durch die Auflösung
des am Jahresende 2003 noch bestehenden Neubewertungspostens
aus der Anfangsbewertung zum 1. Januar 1999 für US-Dollar von 2,1
Mrd. Euro, so dass sich im Ergebnis für die US-Dollar-Position aus
Bewertungsverlusten ein Nettoaufwand von 1,7 Mrd. Euro ergab.
Zum Jahresende 2003 ist der in den Vorjahren vorhandene Aus-
gleichsposten aus Neubewertung für die US-Dollar-Position komplett
aufgelöst worden. Die Dollarschwäche zum Jahresende 2004 war
maßgebend für die erneut hohen Abschreibungen, insbesondere in der
US-Dollar-Position in Höhe von 2,1 Mrd. Euro, die - weil kein Aus-
gleichsposten aus Neubewertung mehr bestand - voll als Aufwand in
die Gewinn- und Verlustrechnung eingeflossen sind.
Hinsichtlich der Rückstellung für allgemeine Wagnisse ist darauf zu
verweisen, dass die Ende 2003 ausgewiesenen Abschreibungen auf
US-Dollar in Höhe von 1,7 Mrd. Euro sowie die Abschreibungen En-
de 2004 in Höhe von 2,1 Mrd. Euro jeweils mit der Wagnisrückstel-
lung verrechnet worden sind. Allerdings wurde wegen der weiterhin
bestehenden Währungsrisiken die Wagnisrückstellung jeweils zum
Jahresende 2003 und 2004 neu dotiert (s. Tabelle); die jeweiligen Ver-
änderungen (Reduzierungen) ergaben sich aus dem Rückgang der
Euro-Gegenwerte der Eremdwährungspositionen.
Währungsreserven
Anteil des
US-DoUars
an den
gesamten
Währungs-
reserven
Markt-
kurs
Ausgleichs-
posten aus
Neubewertung
für die
US-Dollar-
Position
Rückstellung
für allgemeine
Wagnisse
Gesamt
davon: Gold
F remdwährung
darunter: US-Dollar
(in Mio. US-Dollar)
in Mio. Euro
in Mio. Euro
31. 12. 2002
81 587
36208
45 379
38 034
( 39886 )
46,6%
1,0487
4 396'^
2 764
31. 12. 2003
72469
36 533
35 936
29151
( 36818 )
40,2%
1,2630
0
2490
31. 12. 2004
67 934
35 495
32439
26 687
( 36351 )
39,3%
1,3621
0
2 266
** Davon aus der Anfangsbewertung zum 1. Januar 1999: 2 191 Mio. Euro.
37. Abgeordneter
Hans-Joachim
Fuchtel
(CDU/CSU)
Wie schätzt die Bundesregierung für die Zu-
kunft die Risiken angesichts von Bewertungs-
verlusten bei Währungsrisiken ein, und welche
Vorsorge wird bei der Deutschen Bundesbank
getroffen?
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
-21 -
Drucksache 15/5388
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Barbara Hendricks
vom 15. April 2005
Eine Einschätzung der Wechselkursrisiken ist der Bundesregierung
derzeit nicht möglich. Im Hinblick auf die nach wie vor bestehenden
Währungsrisiken ist von der Deutschen Bundesbank im Jahres-
abschluss 2004 eine Rückstellung für allgemeine Wagnisse nach den
Vorschriften über den Jahresabschluss der Bundesbank gemäß § 26
Abs. 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) in Hö-
he von 2 266 Mio. Euro gebildet worden. Darüber hinaus besteht zum
Ausgleich möglicher Verluste gemäß § 27 Nr. 1 BBankG eine gesetz-
liche Rücklage in Höhe von 2,5 Mrd. Euro.
38. Abgeordneter
Hans-Joachim
Fuchtel
(CDU/CSU)
Wie gedenkt die Bundesregierung die zuvor
genannten Risiken bei der Planung des Bun-
desbankgewinns in den Eolgejahren zu berück-
sichtigen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Barbara Hendricks
vom 15. April 2005
Die Entwicklung des Bundesbankgewinns unterliegt zahlreichen Ein-
flüssen, von denen die angesprochene Wechselkursentwicklung zum
US-Dollar nur einen Eaktor darstellt. Sowohl die langfristige Entwick-
lung des Bundesbankgewinns als auch die Jahresabschlüsse 2003 und
2004 zeigen, dass eine unmittelbare Ableitung von Ergebnissen der
Vorjahre bei der Veranschlagung in den Eolgejahren kaum möglich
ist. Die Bundesregierung wird bei der Veranschlagung des Anteils des
Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank alle positiven und
negativen (Risiken) Eaktoren - soweit zum Zeitpunkt der Haushalts-
aufstellung abschätzbar - berücksichtigen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit
39. Abgeordnete
Ingrid
Fischbach
(CDU/CSU)
Wie beurteilt die Bundesregierung die zukünf-
tige Entwicklung der Berufsberatungen für Ju-
gendliche und Erwachsene in den Agenturen
für Arbeit?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andres
vom 22. April 2005
Berufsberatung im umfassenden Sinne behält einen zentralen Stellen-
wert im Aufgabenspektrum der Bundesagentur für Arbeit. Das Dritte
Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) verpflichtet die Agenturen für Ar-
beit, Jugendlichen und Erwachsenen im erforderlichen Umfang Be-
Drucksache 15/5388
- 22 -
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
rufsorientierung, Berufsberatung sowie Ausbildungs- und Arbeitsver-
mittlung anzubieten. Die Bundesagentur für Arbeit wird ihr geschäfts-
politisches Ziel „Beratung und Integration spürbar verbessern“ aus
den Jahren 2004 und 2005 im Jahr 2006 für die Zielgruppen Jugendli-
che und Erwachsene inhaltlich beibehalten. Die Realisierung dieses
Ziels soll durch die Entwicklung und den Einsatz kundengruppenspe-
zifischer Handlungsprogramme während des Berufswahl- bzw. Integ-
rationsprozesses nachhaltig verbessert werden.
40. Abgeordnete
Ingrid
Fischbach
(CDU/CSU)
Von wem sollen zukünftig die öffentlich finan-
zierten Berufsberatungsdienstleistungen er-
bracht werden, und inwieweit kann die Berufs-
beratung für die Breite der Bevölkerung weiter
aus den Beitragsmitteln der Arbeitslosenversi-
cherung finanziert werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andres
vom 22. April 2005
Berufsberatung und Berufsorientierung sind Eeistungen sowohl nach
dem SGB III als auch nach dem SGB II. Nach dem Gesetzeswortlaut
sind Berufsberatung und Berufsorientierung für junge Menschen nach
dem SGB III Pflichtleistungen, nach dem SGB II aber Ermessensleis-
tungen. Mit der Bundesagentur für Arbeit besteht deshalb Überein-
stimmung, dass die Bundesagentur für Arbeit als Träger der Arbeits-
förderung Berufsorientierung und -Beratung auch für alle jungen Men-
schen anzubieten hat, die dem Rechtskreis des SGB II zuzuordnen
sind. Daneben können die Träger der Grundsicherung, wenn sie dies
für erforderlich halten, ebenfalls ergänzend Berufsorientierung und
Berufsberatung anbieten.
41. Abgeordneter
Peter
Götz
(CDU/CSU)
Welcher Anteil der im Haushaltsplan des Bun-
des für 2005 veranschlagten Haushaltsmittel
für Eingliederungsleistungen und für Verwal-
tungskostenerstattung im Rahmen des SGB II
sind bisher über das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit der Bundesagentur für
Arbeit (BA) zur Verfügung gestellt worden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andres
vom 21. April 2005
Im Rahmen der Haushaltsführung 2005 wurden der Bundesagentur
für Arbeit bislang insgesamt rd. 4,5 Mrd. Euro für Eeistungen zur Ein-
gliederung nach dem SGB II und rd. 2,1 Mrd. Euro für Verwaltungs-
kostenerstattungen zur Bewirtschaftung zugewiesen. Dies entspricht
bei beiden Zweckbestimmungen einem Anteil von gut 75 % bezogen
auf die für die BA für das Jahr 2005 vorgesehenen Budgets. Gleiches
gilt im Übrigen auch für die zugelassenen kommunalen Träger.
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
-23-
Drucksache 15/5388
42. Abgeordneter
Peter
Götz
(CDU/CSU)
In welcher Größenordnung beabsichtigt die
Bundesregierung der BA die dafür veran-
schlagten finanziellen Mittel zur Verfügung zu
stellen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andres
vom 21. April 2005
Die im Bundeshaushalt 2005 veranschlagten Ausgabemittel für die
Leistungen zur Eingliederung und für die Verwaltungskostenerstat-
tung stehen in voller Höhe zur Verfügung.
Die haushaltstechnische Mittelzuweisung an die Bedarfsträger in
Tranchen erfolgt vor dem Hintergrund, dass in der jetzigen Anlauf-
phase noch nicht absehbar ist, inwieweit sowohl bei den Eingliede-
rungsleistungen als auch bei den Verwaltungskosten infolge unter-
schiedlicher Sonderfaktoren eine haushaltsmäßige Nachsteuerung
erforderlich sein wird. Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang nur
auf die noch ausstehende Klärung bezüglich der Ersteingliederung
behinderter Menschen durch die zugelassenen kommunalen Träger
hingewiesen. Wie mit den finanziellen Auswirkungen dieser Klärung
und anderer Sonderfaktoren, die bei der Eestlegung der Verteilungs-
maßstäbe im letzten Jahr noch nicht bekannt waren und daher keine
Berücksichtigung fanden, umzugehen ist, bedarf daher noch einer
abschließenden Klärung. Ebenfalls geklärt werden muss, ob die
erhöhte Zahl von Bedarfsgemeinschaften bzw. von erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen sich in allen Regionen gleichmäßig vollzogen hat und
daraus gegebenenfalls Handlungsbedarf entsteht.
43. Abgeordneter
Peter
Götz
(CDU/CSU)
Wie verhält sich die Bundesregierung gegen-
über den Optionskommunen bei Einsparungen
der BA, die dadurch entstehen, dass Options-
kommunen Eingliederungsmaßnahmen auf
eigene Kosten fortführen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andres
vom 21. April 2005
Der Bundesregierung sind bislang keine Eälle bekannt, bei denen zu-
gelassene kommunale Träger auf eigene Kosten Eingliederungsmaß-
nahmen für Personen fortführen, die in den Zuständigkeitsbereich der
BA fallen. Ealls mit dieser Erage jedoch Maßnahmen angesprochen
sind, die die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2004 für den Personen-
kreis des SGB II begonnen hat und die nunmehr im Rahmen des Zu-
ständigkeitswechsel des Eeistungsträgers durch den zugelassenen kom-
munalen Träger weiterzuführen sind, gehen die finanziellen Auswir-
kungen zu Easten des Eingliederungsbudgets des kommunalen Trä-
gers. Gleiches gilt im Übrigen auch für den Zuständigkeitsbereich der
Bundesagentur für Arbeit, die ebenfalls die Ausfinanzierung von in
den Vorjahren begonnenen Maßnahmen im Rahmen ihres Eingliede-
rungsbudgets zu erbringen hat.
Drucksache 15/5388
-24-
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
44. Abgeordneter
Michael
Hennrich
(CDU/CSU)
In welcher Höhe und an wie viele Unterneh-
men sind aus dem Kreditprogramm der Kre-
ditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „Unterneh-
merkredit Ausland“ seit dessen Bestehen an
deutsche Unternehmen Kredite vergeben wor-
den, und in welchem Umfang wurden dadurch
Arbeitsplätze im Ausland geschaffen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauch
vom 22. April 2005
Das von Ihnen konkret angesprochene Förderprogramm „Unterneh-
merkredit Ausland“ wird seit dem 1. September 2003 von der KfW-
Mittelstandsbank angeboten. Seitdem wurden Darlehen in Höhe von
insgesamt 62 Mio. Euro an 68 Unternehmen zugesagt. Das Volumen
der Investitionen, die mit diesen Kreditzusagen angestoßen wurden,
beträgt 81,5 Mio. Euro. Aus den jeweiligen Antragsunterlagen geht
hervor, dass damit insgesamt rd. 760 Arbeitsplätze neu geschaffen
und 5 590 bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Eine Aufgliede-
rung der Arbeitsplatzeffekte nach In- und Ausland ist nicht möglich.
Da sich Ihre Anfrage konkret auf das Programm „Unternehmerkredit
Ausland“ bezieht, sind seine Vorgängerprogramme der KfW bzw. an-
dere Programme der KfW, mit denen teilweise auch andere Auslands-
investitionen förderbar sind, nicht in die entsprechende Auswertung
einbezogen worden.
Gewisse Anhaltspunkte für die Verteilung der Arbeitsplatzeffekte auf
das In- und Ausland lassen sich möglicherweise aus einer Umfrage der
Deutschen Industriebank (IKB) und der KfW aus dem Jahr 2004 zu
den „Auslandsaktivitäten deutscher Unternehmen: Beschäftigungsef-
fekte und Folgen für den Standort Deutschland“ gewinnen. Diese Stu-
die kam zu folgenden Ergebnissen: Direktinvestitionen sichern und
schaffen auch im Inland Arbeitsplätze. Grund dafür ist, dass Investi-
tionen im Ausland vor allem der Markterschließung und -Sicherung
dienen. Das Motiv, Lohnkostenvorteile auszunutzen, steht dagegen
erst an zweiter Stelle. Weiterhin antworteten 60% der Unternehmen,
dass durch ihre Direktinvestitionen Arbeitsplätze in Deutschland gesi-
chert oder geschaffen wurden. 21 % der Unternehmen gaben an, infol-
ge der Direktinvestitionen Arbeitsplätze abgebaut zu haben, 19% sa-
hen keinen Effekt. Die Direktinvestitionen im Ausland waren nach
dieser Studie mit positiven Arbeitsplatzeffekten am Standort Deutsch-
land verbunden.
45. Abgeordneter
Michael
Hennrich
(CDU/CSU)
In welchem Umfang konnten deutsche Unter-
nehmen durch dieses Programm Investitionen
als Abschreibungen geltend machen, und wie
hoch sind die dadurch entstandenen Steueraus-
fälle zu beziffern?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauch
vom 22. April 2005
Im Grundsatz steht bei Investitionen im Ausland dem jeweiligen Staat
das Recht zur Besteuerung zu, dort sind auch entsprechende Abschrei-
bungen geltend zu machen.
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
- 25 -
Drucksache 15/5388
46. Abgeordneter
Dr. Egon
Jüttner
(CDU/CSU)
Was unternimmt die Bundesregierung gegen
die Existenz so genannter Drückerkolonnen,
die meist aus jungen Menschen bestehen, die
unter sklavenähnlichen Verhältnissen zur An-
werbung von Abonnenten für teilweise renom-
mierte Zeitungen und Zeitschriften gezwungen
werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt
vom 15. April 2005
Die Bundesregierung sieht die in der Anfrage angesprochenen Miss-
stände bei den so genannten Drückerkolonnen kritisch. Die hier prak-
tizierten Vertriebsmethoden haben nichts mit einer akzeptablen Di-
rektvermarktung zu tun und sind in der in der Anfrage beschriebenen
Ausformung nicht akzeptabel.
Das deutsche Recht bietet genügend Ansätze, um den beschriebenen
Missständen entgegentreten zu können. Hierzu gehören:
- Die Reisegewerbekartenpflicht, die für jede einzelne im Außen-
dienst beschäftigte Person gilt. Die Erteilung einer Reisegewerbe-
karte setzt voraus, dass der Gewerbetreibende - hier kann es auch
eine angestellte Person sein - die für seine Tätigkeit erforderliche
Zuverlässigkeit besitzt, die u. a. regelmäßig anhand eines Eührungs-
zeugnisses festgestellt wird. Diese Pflicht ist zwar bei Presseerzeug-
nissen im Hinblick auf die Pressefreiheit eingeschränkt (s. § 55a
Abs. 1 Nr. 10 GewO). Diese Privilegierung ist aber gerade vor dem
Hintergrund möglicher Missstände so ausgestaltet worden, dass die
hier in Rede stehenden Abonnementverkäufe sowie das Eeilbieten
von Druckerzeugnissen an der Haustür nicht von der Reisegewer-
bekartenpflicht ausgenommen sind.
- Der hinter den „Drückern“ stehende Gewerbetreibende ist an sich
nicht reisegewerbekartenpflichtig, wenn er nicht selbst reisegewerb-
lich tätig wird, also selbst am Zeitschriftenvertrieb teilnimmt. Damit
unterliegt er keiner präventiven Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Gleichwohl kann ihm nach § 35 GewO die weitere gewerbliche
Tätigkeit untersagt werden, wenn Tatsachen, wie in der Anfrage
beschrieben, auf seine Unzuverlässigkeit hindeuten.
- Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Kein Ar-
beitnehmer kann rechtlich verbindlich gezwungen werden, einen
Arbeitsvertrag als Zeitschriftenwerber abzuschließen. Darüber
hinaus kann der Arbeitnehmer einen durch Drohung begründeten
Arbeitsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung durch Anfechtung
(§ 123 BGB) beenden. Der Arbeitgeber kann die Arbeitsleistung
rechtlich nicht erzwingen, da eine Zwangsvollstreckung zur Erbrin-
gung der Arbeitsleistung nicht stattfmdet (§ 888 Abs. 3 ZPO). Der
Arbeitnehmer hat auch gegen den Arbeitgeber gemäß § 612 BGB
einen Anspruch auf die übliche Vergütung, soweit die Vergütungs-
vereinbarung gemäß § 138 BGB sittenwidrig ist. Das gilt auch für
den Eall, dass ein wirksamer Arbeitsvertrag nicht zustande gekom-
men ist.
Drucksache 15/5388
-26-
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
- Gegebenenfalls kann auch je nach den Umständen des Einzelfalles
eine Strafbarkeit der „Drücker“ bzw. der hinter diesen stehenden
Gewerbetreibenden in Betracht kommen. Eingreifen könnten insbe-
sondere die §§ 240 (Nötigung) und 233 StGB (Menschenhandel
zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskräfte).
47. Abgeordneter
Karl-Josef
Laumann
(CDU/CSU)
Ist der Bundesregierung bekannt, dass in deut-
schen Bergwerken Arbeiter aus Osteuropa zu
Billiglöhnen beschäftigt werden - siehe Bericht
des „SPIEGEE“ vom 11. April 2005 „Konkur-
renz in der Grube“, und wenn nein, welche
Informationen hat die Bundesregierung zu den
geschilderten Sachverhalten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauch
vom 22. April 2005
Seit jeher vergibt die Deutsche Steinkohle AG (DSK) bestimmte Berg-
bauspezialarbeiten, wie z. B. das Auffahren von Strecken, das Herstel-
len von Schächten, Blindschächten, Bunkern und anderen Sonderbau-
werken an Bergbauspezialfirmen. Diese Eirmen setzen seit mehr als
20 Jahren auch mittel- und osteuropäische Bergbauspezialgesellschaf-
ten als Subunternehmen ein.
Das Unternehmen richtet sich bei den Vergaben nach der in Deutsch-
land durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) und
die Verordnung über die Vergabebestimmungen (VgV) in nationales
Recht umgesetzten EU-Sektorrichtlinie sowie nach den Bestimmun-
gen des Bundesministeriums für Wirtschaft zur Vergabe von Aufträ-
gen vom 9. November 1998.
Während Angebote auf das im EU-Amtsblatt veröffentlichte Auftrags-
volumen bisher ausschließlich von deutschen Bergbauspezialgesell-
schaften eingingen, die häufig auch ausländische Bergbauspezialfir-
men in Eorm von Subunternehmern eingesetzt haben, bewerben sich
diese ausländischen Spezialfirmen jetzt auch direkt um Teile des an-
gezeigten Auftragsvolumens. Die DSK vergibt lediglich komplette
Gewerke in Eorm von Werkverträgen an den wirtschaftlichsten Bieter
und ist nicht Arbeitgeber der Arbeitnehmer der Werkunternehmer.
Alle bisher vergebenen Werkverträge wurden von der zuständigen
Eandesagentur für Arbeit dem Bausektor zugeordnet und unterliegen
somit den hierfür im Merkblatt 16 der Bundesagentur für Arbeit zu-
sammengefassten Einschränkungen (u. a. Mindestlöhne, Kontingents-
und Quotenregelungen).
48. Abgeordneter
Karl-Josef
Laumann
(CDU/CSU)
Ist es richtig, dass seitens der zuständigen Be-
hörden keine oder mangelhafte Kontrollen
z. B. von staatlichen Gesundheits- und Arbeits-
schutzvorschriften stattfinden, bzw. kann die
Bundesregierung bestätigen, dass die notwen-
digen Kontrollen überall stattgefunden haben?
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
-27-
Drucksache 15/5388
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauch
vom 22. April 2005
Auch die ausländischen Auftragnehmer unterliegen der üblichen be-
hördlichen Aufsicht und erfüllen die deutschen Sicherheitsstandards.
In den hierzu angefertigten Befahrungsberichten der Aufsichtsbehör-
den sind keine Verstöße gegen gesundheits- und arbeitsschutzrecht-
liche Bestimmungen vermerkt.
Die zuständigen Behörden zur Kontrolle der staatlichen Gesundheits-
und Arbeitsschutzvorschriften in den Steinkohlebergwerken und
deren Nebenbetrieben sind die Bergämter der Länder. Sie befahren
jedes Bergwerk im Schnitt 3- bis 5-mal je Woche. Die technischen
Aufsichtsbeamten der Bergbau-Berufsgenossenschaft befahren die
Bergwerke und Werksdirektionen im Schnitt alle 2 bis 3 Wochen. Bei
dieser Aufsichtsdichte kann davon ausgegangen werden, dass die
notwendigen Kontrollen überall stattgefunden haben.
49. Abgeordneter
Karl-Josef
Laumann
(CDU/CSU)
Wie viele Unternehmen aus anderen EU-Län-
dern mit wie vielen Arbeitnehmern sind in
deutschen Bergwerken seit 1 . Mai 2004 tätig?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauch
vom 22. April 2005
Es sind 5 Unternehmen auf Bergwerken der DSK aus anderen EU-
Eändern eingesetzt. Von den zurzeit fast 15 000 täglich auf den Berg-
werken unter Tage verfahrenen Schichten werden derzeit ca. 215
Schichten von mittel- und osteuropäischen Eieferanten (ca. 1,45%)
direkt im Auftrag der DSK verfahren.
Darüber hinaus sind auch ausländische Eirmen als Subunternehmer
für 4 deutsche Bergbauspezialfirmen tätig. Die genaue Anzahl der bei
Subunternehmern eingesetzten Mitarbeiter ist der Bundesregierung
nicht bekannt.
50. Abgeordneter
Karl-Josef
Laumann
(CDU/CSU)
Ist es richtig, dass auch ehemalige Beschäftigte
der DSK, die mit subventionierten Ruhegehäl-
tern im vorzeitigen Ruhestand sind, über die
Arbeitsagenturen oder auch über Leiharbeits-
firmen wieder in ihren alten Bergwerksberufen
beschäftigt werden, und zu welchen Lohn- und
sonstigen Arbeitsbedingungen erfolgt diese Be-
schäftigung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauch
vom 22. April 2005
Mitarbeiter der DSK, die mit Bezug von Anpassungsgeld (APG) aus
dem Unternehmen ausgeschieden sind, stehen den Arbeitsagenturen
Drucksache 15/5388
- 28 -
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
für einen Vermittlungsprozess nicht zur Verfügung. Sie unterliegen
der APG-Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ar-
beit. Für Bergleute, die in die Frühverrentung mit Anpassungsgeld
ausscheiden, führt jede neue Beschäftigung in einem knappschaft-
lichen Betrieb im Sinne des § 138 SGB VI oder einer Bergbauspezial-
gesellschaft, auch eine geringfügige, zur sofortigen Beendigung des
Anpassungsgeldbezuges auf Dauer.
Nimmt ein APG-Empfänger außerhalb des Bergbaus eine mehr als ge-
ringfügige Tätigkeit - entsprechend § 8 SGB IV - auf, entfällt die
APG-Zahlung für die Dauer der Beschäftigung. Bestehende Ansprü-
che aus geltenden Sozialplänen, die aus Stilllegungsaufwendungen
finanziert werden, entfallen ebenfalls.
Der RAG Aktiengesellschaft sind keine diesbezüglichen Fälle be-
kannt.
51. Abgeordneter
Dirk
Niebel
(FDP)
Wie bewertet die Bundesregierung, dass die
Bundesagentur für Arbeit die Neuausschrei-
bung für die Weiterführung der Datenbank
KURS nocht nicht eingeleitet hat und wie
bewertet sie das Vorhaben, dass KURS nicht
mehr redaktionell bearbeitet werden soll?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andres
vom 19. April 2005
Die Neuausschreibung der Datenbank KURS wurde nach Angabe
der Bundesagentur für Arbeit am 15. April 2005 im Amtsblatt der EU
und im Bundesausschreibungsblatt sowie am 16. April 2005 im Inter-
net der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.
Inhalt der Neuausschreibung ist auch weiterhin die redaktionelle Be-
arbeitung der Datenbank, insbesondere die Qualitätssicherung, die
Datenpflege im Auftrag der Bildungsanbieter und die Bestandsdaten-
prüfung.
Die Bundesagentur für Arbeit strebt an auch zukünftig einen hohen
Qualitätsstandard der Datenbank unter stärkerer Berücksichtigung
der Eigenverantwortung der Bildungsanbieter zu gewährleisten.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
52. Abgeordneter
Jürgen
Türk
(FDP)
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die In-
vestitionskosten in Potsdam, die u. a. den Aus-
schlag dafür gegeben haben, die einzelnen An-
staltsteile der Biologischen Bundesanstalt für
Land- und Forstwirtschaft nicht in Potsdam-
Wilhelmshorst, sondern in Kleinmachnow zu-
sammenzuführen?
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
-29-
Drucksache 15/5388
53. Abgeordneter
Jürgen
Türk
(FDP)
Gab es Gespräche mit der Stadt Potsdam über
die anteilige Übernahme der Investitionskos-
ten, und welches Ergebnis hatten diese Gesprä-
che?
54. Abgeordneter
Jürgen
Türk
(FDP)
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die
Kosten des Umzugs der Biologischen Bundes-
anstalt für Land- und Forstwirtschaft nach
Kleinmachnow?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Dr. Gerald Thalheim
vom 15. April 2005
Der Beschluss der Unabhängigen Föderalismuskommission vom
27. Mai 1992 sieht vor, dass der Anstaltsteil Berlin-Dahlem der Biolo-
gischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) in das
Land Brandenburg verlagert wird. Aus fachlichen und verwaltungsmä-
ßigen Gründen wurde eine Zusammenführung der Anstaltsteile Ber-
lin-Dahlem und Kleinmachnow der BBA beschlossen. Die Zusammen-
führung sollte in Potsdam-Wilhelmshorst auf einem zum Ressortver-
mögen des BMVEL gehörenden Gelände erfolgen. Für die hierzu er-
forderlichen Bauinvestitionen war ein Betrag von 51,129 Mio. Euro
veranschlagt worden.
Es ist zurzeit noch nicht erkennbar, in welchem Umfang die vorhande-
nen Gebäude in Kleinmachnow für eine Weiternutzung in Frage kom-
men. Die insofern von den Baudienststellen des Landes Brandenburg
zu ermittelnden Sanierungs- und Neubaukosten stehen noch nicht fest.
Dennoch kann sicher davon ausgegangen werden, dass der ursprüng-
lich veranschlagte Betrag von mehr als 50 Mio. Euro nicht erforder-
lich sein wird.
Eine anteüige Übernahme der Bauinvestitionskosten durch das Eand
Brandenburg oder die Stadt Potsdam war zu keiner Zeit diskutiert
worden, zumal das Eand Brandenburg eine nicht unerhebliche Teilflä-
che des o. a. Geländes von rd. 40 ha zwecks Errichtung eines Biotech-
nologieparks erworben hat.
Die Kosten des Umzugs des BBA-Anstaltsteils Berlin-Dahlem nach
Kleinmachnow lassen sich gegenwärtig noch nicht beziffern.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
55. Abgeordneter
Dr. Günter
Kriegs
(CDU/CSU)
Welche Umbenennungen von Einrichtungen
und Einheiten der Bundeswehr sind aus Sicht
der Bundesregierung noch notwendig vor dem
Hintergrund der Begründung des Bundesmi-
nisteriums der Verteidigung gegenüber Neu-
Drucksache 15/5388
-30-
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
burger Lokalpolitikern und Verwandten im
Falle der Aufhebung der Benennung eines
Luftwaffengeschwaders, einer Bundeswehrka-
serne sowie eines Schiffs der Bundesmarine
nach dem Wehrmachts-Jagdflieger Werner
Mölders, eine Benennung nach Wehrmachts-
angehörigen sei nur möglich, wenn sie dem
Widerstand zuzuordnen seien oder am Aufbau
der Bundeswehr teilgenommen hätten (Frank-
furter Allgemeine Zeitung vom 19. März
2005)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Walter Kolbow
vom 19. April 2005
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung am 24. April 1998
anlässlich des 60. Jahrestages der Bombardierung von Guernica durch
Kampfflugzeuge der deutschen „Legion Condor“ am 26. April 1937
aufgefordert, Sorge zu tragen, dass Mitgliedern der „Legion Condor“
in Deutschland nicht weiter ehrendes Gedenken z. B. in Form von Ka-
sernenbenennungen bei der Bundeswehr zuteil wird.
Dieser Beschluss wurde in Bezug auf Werner Mölders zunächst nicht
umgesetzt, weil Werner Mölders nicht an der Bombardierung von
Guernica beteiligt war und eine Würdigung seiner Gesamtpersönlich-
keit aus damaliger Perspektive ergeben hatte, dass er persönlich nicht
in das Unrecht des NS-Regimes verstrickt war. Werner Mölders’ Rol-
le im Gesamtsystem des NS-Unrechtsstaates wurde daher zunächst als
nicht so herausragend bewertet.
Eine nochmalige Überprüfung unter Einbeziehung des Militärge-
schichtlichen Forschungsamtes hat jedoch ergeben, dass in der Person
von Werner Mölders liegende Gründe, die es rechtfertigen würden,
ihn von der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses auszunehmen,
nicht zu belegen sind.
Daher hat Bundesminister Dr. Peter Struck am 28. Januar 2005 ent-
schieden, dass der Name von Oberst Werner Mölders, wie auch die
Namen aller anderen Mitglieder der „Legion Condor“, für die Benen-
nung von Verbänden und Kasernen der Bundeswehr nicht mehr zu
verwenden sind.
Die Frage, ob sich ein Angehöriger der ehemaligen deutschen Wehr-
macht durch sein gesamtes Wirken um Freiheit und Recht verdient ge-
macht hat, und demzufolge auch eine Kaserne nach ihm benannt wer-
den kann, wird gewiss in einigen Fällen heute anders beantwortet wer-
den als zu der Zeit, in der die Benennung erfolgte. Die Vergabe von
Namen geht in der Regel auf die Gründergeneration der Bundeswehr
zurück. Dabei ist heute oftmals weder inhaltlich noch formal nachvoll-
ziehbar, welche Gründe zu der Namensgebung geführt haben.
Der „Traditionserlass“ von Bundesminister Hans Apel aus dem Jahr
1982 regelt aber inzwischen eindeutig den Umgang mit der Wehr-
macht: „In den Nationalsozialismus waren Streitkräfte teils schuldhaft
verstrickt, teils wurden sie schuldlos missbraucht. Ein Unrechtsregime
wie das Dritte Reich kann Tradition nicht begründen.“ Diese Vorgabe
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
- 31 -
Drucksache 15/5388
ist Maßstab aller Überlegungen in Fragen der Tradition. Die Bundes-
wehr hat sich insbesondere seit der Traditionsdebatte der Jahr 1997
und 1998 einer kritischen Betrachtung offen gestellt und auch alle Na-
mensgeber für Kasernen und Verbände wiederholt auf den Prüfstand
gestellt.
Bereits in der Vergangenheit wurde diese Thematik zielorientiert auf-
gearbeitet, problematische Namen wurden aufgegeben und Neube-
nennungen orientieren sich exakt an den oben angeführten Vorgaben.
So gibt es inzwischen eine Vielzahl von Kasernen mit Namensgebern,
die dem gültigen „Traditionserlass“ Rechnung tragen, also dem mili-
tärischen Widerstand zuzurechnen sind oder solchen, die als „Grün-
derväter der Bundeswehr“ am Aufbau unseres demokratischen
Rechtsstaats aktiv mitgewirkt haben.
Die Frage der Namensgebung von Kasernen bleibt der Einzelfallprü-
fung Vorbehalten. Derzeit ist keine weitere Kasernenumbenennung
beabsichtigt. Es ist aber auch künftig nicht auszuschließen, dass neue
Erkenntnisse zu Neubewertungen führen können.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Famiiie,
Senioren, Frauen und Jugend
56. Abgeordnete
Kristina
Köhler
(Wiesbaden)
(CDU/CSU)
Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsa-
che, dass die Parlamentarische Staatssekretärin
bei der Bundesministerin für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend, Christel Riemann-
Hanewinckel, in der Antwort auf die Frage 60
der Abgeordneten Gesine Lötzsch in der Fra-
gestunde am 9. März 2005 (Plenarprotokoll
15/162, S. 15148 A) die Einstellung der Förde-
rung von haGalil e. V. mit den Vorgaben des
Bundesrechnungshofes begründet, obwohl das
Bundesministerium nicht an Vorgaben des
Bundesrechnungshofes gebunden ist?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Christel Riemann-Hanewinckel
vom 11. April 2005
Ich habe mit meiner Antwort auf eine Zusatzfrage der Abgeordneten
Gesine Lötzsch darauf hingewiesen, dass Zuwendungen in der Regel
als Projektförderung auf der Grundlage des § 44 in Verbindung mit
§ 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der Allgemeinen Ver-
waltungsvorschriften zu § 44 BHO zur Deckung von notwendigen
Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Pro-
jektvorhaben gegeben werden. In den Programmleitlinien zur Umset-
zung des Programms „entimon - gemeinsam gegen Gewalt und
Rechtsextremismus“ wird darauf explizit verwiesen. Die Programm-
leitlinien, die sich grundsätzlich an den Richtlinien für den Kinder-
und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 19. Dezember 2000
Drucksache 15/5388
-32-
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
(GMBl. 2001, S. 18) orientieren, sind allen Trägern und Antragstel-
lern öffentlich zugänglich. Sie dienen als Orientierung und Hilfestel-
lung für Antragsteller und zeigen gleichzeitig den Handlungsrahmen
für das Verwaltungshandeln der mit der Umsetzung des Programms
„entimon“ beauftragten Servicestelle entimon auf Das Verwaltungs-
handeln selbst ist der Prüfung durch den Bundesrechnungshof unter-
worfen, dessen Hinweise bei entsprechender Begründetheit durch das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufge-
griffen werden. Dies entspricht der Haltung der Bundesregierung.
57. Abgeordnete
Kristina
Köhler
(Wiesbaden)
(CDU/CSU)
Weshalb gab die Parlamentarische Staatsse-
kretärin bei der Bundesministerin für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend, Christel
Riemann-Hanewinckel, in der oben genannten
Fragestunde an, dass der Trägerwechsel von
„haGalil onLine“ nicht beantragt wurde, ob-
wohl der Wechsel im Oktober 2004 schriftlich
der zuständigen Sevicestelle des Programms
„entimon“ des Bundesministeriums für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend mitgeteilt
wurde?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Christel Riemann-Hanewinckel
vom 11. April 2005
Der Träger des Projektes „OR - Licht. Bildung gegen Antisemitis-
mus“, der in Berlin ansässige Verein „Tacheles Reden! Gegen Rechts-
extremismus, Rassismus und Antisemitismus e.V.“, hat im Rahmen
seiner zum 31. Oktober 2004 vorgelegten Ergebnisberichterstattung
über die Projektdurchführung in 2004 die Absicht eines Trägerwech-
sels auf den bisher dem Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend nicht bekannten Verein haGalil e.V. bekundet,
ohne diesen Wechsel zu begründen. Die Vorlage des Berichtes über
die Durchführung des Projektes im zu Ende gehenden Haushaltsjahr
ist gemäß den Programmleitlinien des Programms „entimon“ Voraus-
setzung für die Weiterführung eines mehrjährig konzipierten Projek-
tes im folgenden Jahr. Bereits am 4. Oktober 2004 hatte sich in glei-
cher Angelegenheit der bereits erwähnte Verein „haGalil e. V.“ an die
Servicestelle entimon gewandt und seine Absicht bekundet, die Trä-
gerschaft des Projektes „OR - Licht. Bildung gegen Antisemitismus“
übernehmen zu wollen.
Dem beabsichtigten Trägerwechsel konnte mangels inhaltlicher
Begründung nicht stattgegeben werden. Deshalb wurde der Träger
„Tacheles Reden! Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antise-
mitismus e.V.“ nach Prüfung der Projektergebnisse 2004 aufgefor-
dert, gemäß den üblichen Verfahrensregeln im Programm „entimon“
einen Antrag für die geplante Restlaufzeit des Projektes „OR - Licht.
Bildung gegen Antisemitismus“ in 2005 (bis September 2005) zu stel-
len.
In den darauffolgenden Schriftwechseln und Telefonaten mit meinem
Hause sowie der Servicestelle und den Projektpartnern des Projektes
„OR - Licht. Bildung gegen Antisemitismus“ „Tacheles Reden!
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
- 33 -
Drucksache 15/5388
Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus e.V.“
und „haGalil onLine“ wurde jedoch deutlich, dass keine inhaltliche
Verständigung zwischen den beiden Projektpartnern über die Frage
stattgefunden hat, welchen Vorteil ein Trägerwechsel für die Ziel-
erreichung des Projektes haben könnte, der nicht im Rahmen der
bisherigen Projektpartnerschaft hätte erreicht werden können. Auf-
grund dieses Sachverhaltes zog der Träger „Tacheles Reden! Gegen
Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus e. V.“ seine
Absichtserklärung bezüglich eines Trägerwechsels zurück und stellte
einen Antrag an die Servicestelle entimon ohne Beteiligung des bis-
herigen Projektpartners „haGalil onLine“. Dieser Antrag entsprach
jedoch nicht den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. So plante „Tacheles
Reden! gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus
e. V.“ u. a. eine Konkurrenzwebsite zu „haGalil onLine“, bezogen auf
die Thematik Bekämpfung des Antisemitismus, deren Weiterfman-
zierung nach Auslaufen des Projektes im September 2005 völlig un-
gesichert gewesen wäre. Die Aufforderung des Bundesministeriums
an den Träger „Tacheles Reden! Gegen Rechtsextremismus, Rassis-
mus und Antisemitismus e. V.“, das Projekt „OR - Licht. Bildung ge-
gen Antisemitismus“ in Partnerschaft mit dem bisherigen Projektpart-
ner „haGalü onLine“ zu Ende zu führen, lehnten beide Projektpartner
ab. Damit lief das Projekt „OR - Licht. Bildung gegen Antisemitis-
mus“ bewilligungsgemäß zum 3 1 . Dezember 2004 aus.
58. Abgeordnete
Kristina
Köhler
(Wiesbaden)
(CDU/CSU)
Aus welchen Gründen hat das Bundesminis-
terium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend darum gebeten, dass (laut „Konkret“,
April 2005) die Banner der Programmlinie
„entimon“ von der Internetseite hagalil.com
genommen werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Christel Riemann-Hanewinckel
vom 11. April 2005
Die Verwendung des Programmlogos „entimon“ ist in einem Merk-
blatt geregelt, welches Bestandteil der von der Servicestelle entimon
im Auftrag des Bundesministeriums für Famüie, Senioren, Frauen
und Jugend erlassenen Bewilligungen ist. Eine Verwendung des Logos
ist nur dann zulässig, wenn das konkrete Projekt tatsächlich aus Mit-
teln des Programms entimon gefördert wird.
Das auf der Website des Online-Magazins „haGalil onLine“ veröffent-
lichte Programmlogo „entimon“ vermittelte den Eindruck, dass das
Online-Magazin selbst Gegenstand der Förderung aus dem Programm
„entimon“ sei. Die Finanzierung des Magazins selbst war jedoch nicht
Ziel und Gegenstand der Förderung. Vielmehr war Grundlage der Zu-
wendung an den Träger „Tacheles Reden! Gegen Rechtsextremismus,
Rassismus und Antisemitismus e.V.“, dass im Rahmen des Projektes
„OR - Licht. Bildung gegen Antisemitismus“ Beiträge für den Teü
„Klick-nach-rechts“ des Online-Magazins „haGalil onLine“ geleistet
wurden. Von daher wurde hier bereits im September 2003 seitens der
Servicestelle entimon der Träger des Projektes „OR - Licht. Bildung
gegen Antisemitismus“, der in Berlin ansässige Verein „Tacheles
Reden! Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus
Drucksache 15/5388
-34-
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
e. V.“, aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass das Logo sachgerecht
verwendet wird, d. h. der Hinweis auf den Websites des Online-Maga-
zins „haGalil onLine“ auf eine Förderung durch „entimon“ entfernt
wird.
59. Abgeordnete
Sibylle
Laurischk
(FDP)
Ist aus der Beteiligung des Bundesministe-
riums für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend an der Aktion „ICH WILL WÄHLEN“
laut Plakataufdruck zu schließen, dass die Bun-
desregierung das Kinderwahlrecht einführen
will?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Christel Riemann-Hanewinckel
vom 11. März 2005
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist
an der Kampagne „ICH WILL WÄHLEN“ weder inhaltlich noch
finanziell beteiligt.
Die Verwendung des von Ihnen genannten CIVITAS-Plakats im
Kontext mit der genannten Kampagne lässt irrtümlicherweise die Ver-
mutung des Gegenteils zu. Daher möchte ich gerne den Sachverhalt
hierzu wie folgt aufklären:
In 2004 wurde im Programm „CIVITAS“ ein Projekt mit dem Titel
„Wettbewerb für Berliner Initiativen und Projekte des Berliner Ak-
tionsprogramms ,respectabel‘ “ gefördert. Träger war der „Arbeits-
kreis Medienpädagogig Berlin e.V.“ in enger Zusammenarbeit mit
der „Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin“ und dem „wan-
seeFORUM“. Im Rahmen dieses Wettbewerbs wurden durch Einzel-
initiativen Beiträge erstellt; einer dieser Wettbewerbsbeiträge war das
hier in Rede stehende Plakat, eingereicht durch den Träger „Netzwerk
,SPIELKULTUR‘ e.V.“ aus Berlin, auf dem das CIVITAS-Logo ver-
wendet wurde.
Da das Plakat als Wettbewerbsbeitrag erstellt wurde und die Einzel-
beiträge nicht Teil der Abrechnung des Projekts durch den „Arbeits-
kreis Medienpädagogik Berlin e. V.“ waren, konnte die eigenmächtige
Verwendung des Logos durch die mit der Umsetzung des Programms
„CIVITAS“ beauftragte Servicestelle nicht erkannt werden. Eine Zu-
stimmung zur Verwendung des Logos wurde weder beantragt noch
erteilt.
In seiner Stellungnahme hat sich der Träger „Netzwerk ,SPIELKUL-
TUR‘ e. V.“ für die unabgestimmte Verwendung des CIVITAS-Logos
entschuldigt. Der Träger war irrtümlich davon ausgegangen, dass bei
einer Teilnahme an dem aus CIVITAS-Mitteln geförderten Wettbe-
werb die Verwendung des Logos als Hinweis auf die CIVITAS-Förde-
rung vorgeschrieben sei. Leider ist dieser Irrtum in der Jurysitzung
nicht aufgeklärt worden.
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht die Einführung des Kinder-
wahlrechts. Sie hat allerdings das Ziel, die Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen in Bund,
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
- 35 -
Drucksache 15/5388
Ländern und Gemeinden möglichst verbindlich zu regeln und wird
ein geeignetes Instrumentarium für die Evaluation der Umsetzung
von Beteiligungsrechten und Beteüigungsmöglichkeiten entwickeln.
Außerdem soll die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als ein
Weg des Monitorings zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans
„Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ sowie der UN-
Kinderrechtskonvention genutzt werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
und Soziaie Sicherung
60. Abgeordnete
Barbara
Lanzinger
(CDU/CSU)
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft
geben, welche Ergebnisse der durch das Bun-
desministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend und das Bundesministerium für
Gesundheit und Soziale Sicherung einberufene
„Runde Tisch Pflege“ in den vier Tagungen,
die bislang stattgefunden haben, erzielt hat?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Marion Caspers-Merk
vom 19. April 2005
Der „Runde Tisch Pflege“ wurde im Oktober 2003 von den beiden
Bundesministerinnen Renate Schmidt und Ulla Schmidt mit der Ziel-
setzung einberufen, Qualitätsverbesserungen in der pflegerischen Ver-
sorgung nach dem Prinzip „von der Praxis für die Praxis“ zu errei-
chen. Es wurden daher Vertreterinnen und Vertreter aller an der Pfle-
ge Beteiligten aufgerufen teilzunehmen und in vier Arbeitsgruppen
(ambulante und stationäre Versorgung, Entbürokratisierung, Charta
der Rechte der Pflegebedürftigen) entsprechende Vorschläge zu erar-
beiten. Inzwischen haben alle Arbeitsgruppen jeweüs vier Sitzungen
durchgeführt und beachtliche Zwischenergebnisse vorgelegt. Diese
Zwischenergebnisse sind der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht
worden (www.bmgs.bund.de, www.bmfslj.de, www.dza.de) und wer-
den von allen Mitgliedern des „Runden Tisches Pflege“ in einem
Arbeitsplenum am 19. April 2005 gemeinsam erörtert. Die Endergeb-
nisse werden wie vorgesehen im Abschlussplenum im Herbst des Jah-
res 2005 vorgestellt.
61. Abgeordnete
Maria
Michalk
(CDU/CSU)
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsa-
che, dass nunmehr über das Internet eine Platt-
form zum Vergleich von Kostenplänen für
Zahnarztleistungen angeboten wird und die
Zahnärzte hier ihre Eeistungen in Auktionen
den Patienten anbieten (wie in der Freien Pres-
se vom 13. April 2005 berichtet)?
Drucksache 15/5388
-36-
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Marion Caspers-Merk
vom 20. April 2005
Die Regelungen der ärztlichen wie der zahnärztlichen Berufsausübung
unterliegen nach Artikel 70 des Grundgesetzes der ausschließlichen
Zuständigkeit der Länder, die auch die Einhaltung des Berufsrechts
überwachen. Aus berufsrechtlicher Sicht kann die Bundesregierung
die angesprochene Vorgehensweise von Zahnärzten deshalb nicht be-
werten.
62. Abgeordnete
Beatrix
Philipp
(CDU/CSU)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
über die Verbreitung von schweren Infektions-
krankheiten in Deutschland, seitdem das Infek-
tionsschutzgesetz (IfSG) am 1. Januar 2001 in
Kraft getreten ist, und sieht sie in Anbetracht
der ständig steigenden Arbeitsmigration aus
Osteuropa Handlungsbedarf hinsichtlich einer
Verbesserung der Infektionsprävention durch
die Wiedereinführung einer Einstellungsunter-
suchung für die in der Eebensmittelherstellung
Beschäftigten zusätzlich zur Belehrung gemäß
§ 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Marion Caspers-Merk
vom 14. April 2005
Die an das Robert Koch-Institut (RKI) auf der Basis des Infektions-
schutzgesetzes (IfSG) übermittelten Daten zur Verbreitung von In-
fektionskrankheiten in Deutschland werden kontinuierlich und sys-
tematisch ausgewertet. Das RKI informiert die Bundesregierung,
Eandesbehörden und andere Institutionen über wichtige Daten und
Erkenntnisse, die eine Grundlage für gezielte Präventions- und Kon-
trollmaßnahmen bilden.
Auf der Basis der verfügbaren Meldedaten nach dem IfSG gibt es bis-
her keine Anhaltspunkte, dass es im Zusammenhang mit der Arbeits-
migration aus Osteuropa und anderen Eändern zu einer signifikanten
Veränderung der Situation bei den meldepflichtigen Infektionskrank-
heiten gekommen ist. Die Neuerkrankungshäuflgkeit (Inzidenz) bei
den potentiell lebensmittelbedingten Infektionen war in den letzten
Jahren stabil. Bei einigen meldepflichtigen Infektionserregern, wie
z. B. Salmonellen, war im Trend in den letzten Jahren ein Rückgang
zu beobachten. Bei der Interpretation dieser Daten ist zu berücksichti-
gen, dass im Rahmen der IfSG-Meldungen aus Gründen des Daten-
schutzes keine Informationen zur Staatsangehörigkeit der Erkrankten
an das RKI übermittelt werden können. Der Anteil ausländischer Ar-
beitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Eebensmittelbranche ist je-
doch traditionell sehr hoch, und es liegen keine Anhaltspunkte dafür
vor, dass lebensmittelbedingte Infektionen in den letzten Jahren ver-
mehrt durch Ausländerinnen und Ausländer verursacht wurden.
Die Bundesregierung sieht auch in Anbetracht der steigenden Arbeits-
migration aus Osteuropa grundsätzlich keinen Handlungsbedarf für
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
-37-
Drucksache 15/5388
die Wiedereinführung einer Einstellungsuntersuchung für im Lebens-
mittelbereich Beschäftigte zusätzlich zur Erstbelehrung nach § 43
Abs. 1 IfSG. Infektionsepidemiologische Erhebungen haben gezeigt,
dass z. B. zwischen der Zahl der Untersuchungen gemäß dem früheren
§18 Bundesseuchengesetz (BSeuchG) und der Inzidenz von Salmonel-
lenerkrankungen kein Zusammenhang besteht.
63. Abgeordnete
Beatrix
Philipp
(CDU/CSU)
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die
Verbreitung von Infektionserkrankungen (z. B.
Hepatitis A und E, offene Tuberkulose,
Typhus, Paratyphus, Shigellose) in den Her-
kunftsländern der derzeit zahlreich auftreten-
den Arbeitsmigranten (aus z. B. Rumänien,
Polen, der Ukraine), und wie stellt die Bundes-
regierung sicher, dass mit diesen tausenden Bil-
liglöhnern aus Osteuropa, die vor allem in der
deutschen Eleischindustrie tätig sind (stern
Nr. 13 vom 23. März 2005, S. 152 ff und
DER SPIEGEL Nr. 10 vom 7. März 2005,
S. 33), nicht auch in der Bundesrepublik
Deutschland der in den Heimatländern höhere
Anteil von schweren Infektionserkrankungen
in die besonders sensible Lebensmittelverarbei-
tung Eingang findet?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Marion Caspers-Merk
vom 14. April 2005
Daten zu meldepflichtigen Infektionserregern liegen auch für einige
osteuropäische Länder vor. Bei der Beurteilung ist jedoch zu beach-
ten, dass die unterschiedliche Qualität der Erfassungssysteme keinen
direkten Vergleich erlaubt. Bei den bisher aufgeklärten größeren Aus-
brüchen lebensmittelbedingter Infektionen ergaben sich keine An-
haltspunkte dafür, dass die Infektionsquellen vermehrt bei Ausschei-
dern aus Osteuropa zu finden gewesen wären.
Das Robert Koch-Institut geht davon aus, dass durch die gesetzlich
festgelegten Maßn a hmen der Lebensmittelüberwachung und -kontrol-
le sowie die o. g. Maßnahmen (z. B. gründliche Belehrung von Be-
schäftigten in der Lebensmittelherstellung, rasche Aufdeckung und
Bekämpfung von lebensmittelbedingten Ausbrüchen auf der Basis der
Meldedaten) eine hohe Lebensmittelsicherheit gewährleistet ist.
Die Vorschriften des IfSG gelten unabhängig von der Nationalität
der Beschäftigten oder deren Anteil an den Beschäftigten in einem
Betrieb. Mit den Vorschriften der §§ 42 und 43 IfSG stehen für alle
Beschäftigen ausreichende Vorschriften zur Vermeidung von Infektio-
nen mit Krankheitserregern über Lebensmittel zur Verfügung. Liegen
die entsprechenden Voraussetzungen des § 42 IfSG vor, so treten die
gesetzlichen Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote automatisch ein,
ohne dass es einer behördlichen Anordnung bedarf.
Drucksache 15/5388
- 38 -
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
64. Abgeordnete
Beatrix
Philipp
(CDU/CSU)
Wie haben sich die Zahlen der „milieubeding-
ten Geschlechtserkrankungen“ (Syphilis, Go-
norrhoe, Chlamydien, HIV, Hepatitis C) in
Deutschland entwickelt seit die Bundesregie-
rung mit dem Ifektionsschutzgesetz die Regel-
untersuchungspflicht für Prostituierte abge-
schafft hat, und sieht die Bundesregierung eine
Notwendigkeit, die schon bei der Beratung
des Infektionsschutzgesetzes von zahlreichen
Abgeordneten und mir geforderten Unter-
suchungspflichten (siehe Erklärung nach § 31
GO-BT, Plenarprotokoll 14/103 vom 12. Mai
2000, S. 9718 A) wieder einzuführen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Marion Caspers-Merk
vom 14. April 2005
Zunächst ist anzumerken, dass die Bezeichnung „milieubedingte Ge-
schlechtserkrankungen“ unzutreffend und irreführend ist. Bei Syphi-
lis, HIV, Gonorrhoe und Chlamydien handelt es sich um in unter-
schiedlichen Betroffenengruppen verbreitete sexuell übertragbare In-
fektionen. Hepatitis C ist zwar grundsätzlich auch sexuell übertragbar,
wird aber heutzutage überwiegend durch intravenösen Drogenge-
brauch übertragen.
Generell sind die Daten, die durch die Meldepflicht nach dem IfSG
erhoben werden, von deutlich besserer Qualität und enthalten mehr
relevante Details (z. B. zum Infektionsrisiko) als die Meldungen, die
nach dem BSeuchG und dem Geschlechtskrankheitsgesetz erfolgten.
Zunahmen von Erstdiagnosen nach 2001 müssen bei HIV, Syphilis
und Hepatitis C (HCV) registriert werden. Bei den von Zunahmen
betroffenen Populationen handelt es sich jedoch in erster Einie um
homosexuelle Männer (HIV, Syphüis, Gonorrhoe) bzw. es lässt sich
nicht sagen, ob es sich um tatsächliche Zunahmen handelt und welche
Übertragungsrisiken dabei eine Rolle spielen (HCV). Es gibt keine
Anhaltspunkte dafür, dass die Abschaffung von Regeluntersuchungen
bei Prostituierten mit den beobachteten Zunahmen in Verbindung ge-
bracht werden können.
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit der Einführung von
Regeluntersuchungspflichten für Prostituierte in das Infektionsschutz-
gesetz. Auch diese Regeluntersuchungen stellen nur Momentaufnah-
men dar und erlauben nur eine Aussage, die ausschließlich auf den
Untersuchungszeitpunkt bezogen ist.
Auch ohne Routineuntersuchungen hat das Gesundheitsamt die Mög-
lichkeit, bei gegebenem Anlass Untersuchungen bei Prostituierten
durchführen zu lassen. Ergibt sich oder ist anzunehmen, dass jemand
krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider
ist, so stellt das Gesundheitsamt nach § 25 Abs. 1 IfSG die erforderli-
chen Ermittlungen an, insbesondere über Art, Ursache, Ansteckungs-
quelle und Ausbreitung der Krankheit. Diese Personen können nach
§ 26 Abs. 2 IfSG durch das Gesundheitsamt vorgeladen werden. Sie
können durch das Gesundheitsamt verpflichtet werden, Untersuchun-
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
-39-
Drucksache 15/5388
gen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial an sich vornehmen
zu lassen, insbesondere die erforderlichen äußerlichen Untersuchun-
gen, Röntgenuntersuchungen, Tuberkulintestungen, Blutentnahmen
und Abstriche von Haut und Schleimhäuten durch die Beauftragten
des Gesundheitsamtes zu dulden. Damit stehen den Gesundheitsäm-
tern Möglichkeiten zur Infektionsbekämpfung bei Prostituierten zur
Verfügung.
65. Abgeordnete
Angela
Schmid
(CDU/CSU)
Inwieweit hat der von der Bundesregierung im
April 2004 angestoßene Diskussionsprozess
zwischen dem Müttergenesungswerk und den
Spitzenverbänden der Krankenkassen zu einer
höheren Transparenz und Einheitlichkeit der
Bewilligungspraxis für Mütter/ Väter-Kind-Ku-
ren bei den Krankenkassen geführt (vgl. hierzu
auch die Antworten des Staatssekretärs im
Bundesministerium für Gesundheit und Sozia-
le Sicherung, Dr. Klaus Theo Schröder, vom
27. Juli 2004 auf die schriftliche Trage 52 der
Abgeordneten Maria Michalk auf Bundestags-
drucksache 15/3632 sowie vom 7. Dezember
2004 auf die schriftlichen Tragen 74 und 75
der Abgeordneten Ilse Talk auf Bundestags-
drucksache 15/4477)?
66. Abgeordnete
Angela
Schmid
(CDU/CSU)
Zu welchem Ergebnis kam die Prüfung der
Spitzenverbände der Krankenkassen, ob und
in welchem Umfang durch einen Antragsvor-
druck im Bereich der Mütter/ Väter-Kind-Ku-
ren Angaben zum Eebenshintergrund der An-
tragstellerinnen und Antragsteller abgefragt
werden können, um so bereits bei der ersten
Beurteüung des Antrags alle relevanten Pakto-
ren adäquat zu berücksichtigen (vgl. hierzu
auch die Antworten des Staatssekretärs im
Bundesministerium für Gesundheit und Sozia-
le Sicherung, Dr. Klaus Theo Schröder, vom
27. Juli 2004 auf die schriftliche Präge 52 der
Abgeordneten Maria Michalk auf Bundestags-
drucksache 15/3632 sowie vom 7. Dezember
2004 auf die schriftlichen Prägen 74 und 75
der Abgeordneten Ilse Palk auf Bundestags-
drucksache 15/4477)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Marion Caspers-Merk
vom 20. April 2005
Das Ziel einer höheren Transparenz in der Bewilligungspraxis der
Krankenkassen durch sachgerechte und nachvollziehbare Antrags-
bearbeitungen wird von Seiten der Spitzenverbände der Krankenkas-
sen durch regelmäßige Gespräche und einen intensiven Abstimmungs-
prozess mit den entsprechenden Interessenvertretungen verfolgt. Ein
Drucksache 15/5388
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Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
erstes und wichtiges Ergebnis ist hierbei die Erarbeitung eines einheit-
lichen Antragsformulars, mit dem sichergestellt werden soll, dass
schon bei der Antragstellung alle für die Prüfung erforderlichen Anga-
ben - auch zu den so genannten Kontextfaktoren - gemacht werden.
Der Entwurf eines solchen einheitlichen Antragsformulars ist von den
Spitzenverbänden der Krankenkassen im Dezember des vergangenen
Jahres erstellt und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz zur
Prüfung zugeleitet worden. Die datenschutzrechtiiche Prüfung durch
den Bundesbeauftragten ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Spit-
zenverbände beabsichtigen, das einheitliche Antragsformular für Vor-
sorge- und Rehabilitationsleistungen nach Abschluss der datenschutz-
rechtlichen Prüfung den Krankenkassen zur Anwendung zu empfeh-
len.
67. Abgeordnete
Angela
Schmid
(CDU/CSU)
Hält die Bundesregierung angesichts dieser Er-
gebnisse und des anhaltenden Rückgangs der
Bewilligungszahlen für Mütter/ Väter-Kind-Ku-
ren derzeit Gegenmaßnahmen für geboten und
sinnvoll, und wenn ja, welche Möglichkeiten
sieht sie, um die gesetzlich verankerten Vorsor-
ge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter
und Väter auch tatsächlich zur Geltung zu
bringen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Marion Caspers-Merk
vom 20. April 2005
Ob und inwieweit der Rückgang der Eeistungsausgaben der gesetzli-
chen Krankenversicherung im Bereich Vorsorge- und Rehabilitations-
leistungen für Mütter und Väter auf einen Rückgang der Bewilligungs-
quote zurückzuführen ist, lässt sich eindeutig nicht feststellen, da im
Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung weder Antrags- noch
Ablehnungsstatistiken geführt werden. Die Bundesregierung hat im-
mer wieder darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber den Eeistungen
der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter eine hohe Be-
deutung beimisst und dass Eeistungseinschränkungen auch durch das
GKV-Modernisierungsgesetz zum 1. Januar 2004 in diesem Bereich
nicht vorgenommen worden sind. Staatssekretär Dr. Klaus Theo
Schröder hat zuletzt in einem persönlichen Schreiben an die Spitzen-
verbände der Krankenkassen noch einmal auf diese wichtigen Eeistun-
gen hingewiesen.
Die Bundesregierung hält gesetzgeberische Maßnahmen nicht für er-
forderlich. Vielmehr ist der von den Spitzenverbänden eingeschlagene
Weg, durch regelmäßige Gespräche mit den entsprechenden Interes-
senvertretungen und einem einheitlichen Antragsformular zu sachge-
rechten und nachvollziehbaren Antragsbearbeitungen zu gelangen,
aus Sicht der Bundesregierung zielführend und zu unterstützen.
68. Abgeordneter
Jens
Spahn
(CDU/CSU)
Welche Organisationen haben derzeit einen
Antrag beim Bundesministerium für Gesund-
heit und Soziale Sicherung auf Anerkennung
als maßgebliche Organisation gemäß § 1 der
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
-41 -
Drucksache 15/5388
Patientenbeteiligungsverordnung vom 19. De-
zember 2003 in Verbindung mit § 140 SGB V
gestellt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Klaus Theo Schröder
vom 11. Februar 2005
Dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung liegen
bisher fünf Anträge von Organisationen auf Anerkennung als maßgeb-
liche Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patien-
tinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behin-
derter Menschen auf Bundesebene im Sinne des § 140f SGB V vor. Es
handelt sich dabei um folgende Organisationen:
1. Amputierten-Initiative e. V.;
2. Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz e. V. und Deutscher Kinder-
hospiz-Verein e. V.;
3. Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V.;
4. Notgemeinschaften Medizingeschädigter in Deutschland e. V.,
Bundesverband und Bundesarbeitsgemeinschaft;
5. Verband der Krankenversicherten Deutschlands e. V.
69. Abgeordneter
Jens
Spahn
(CDU/CSU)
In welchem Umfang und in welcher Höhe
erhalten die Mitglieder der Selbstverwaltungs-
organe, insbesondere der Verwaltungsräte,
der Sozialversicherungsträger, insbesondere
der gesetzlichen Krankenkassen, eine Vergü-
tung bzw. Entschädigung?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Klaus Theo Schröder
vom 11. Februar 2005
Die Mitglieder der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger
nehmen ihre Tätigkeit in der Selbstverwaltung ehrenamtlich wahr. Sie
erhalten daher für ihre Tätigkeit keine Vergütung, sondern ausschließ-
lich eine Entschädigung.
Die Entschädigung wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der
Sozialversicherungsträger festgesetzt und umfasst
• die Erstattung der baren Auslagen (Eahrkosten, Tage- und Über-
nachtungsgeld);
• die Erstattung des Verdienstausfalls;
• die Eeistung eines Pauschbetrags für Zeitaufwand bei Sitzungen
und außerhalb der Arbeitszeit.
Drucksache 15/5388
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Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
Die Erstattung der baren Auslagen erfolgt üblicherweise in Form von
festen Sätzen. Die Sitzungspauschale wird üblicherweise in Form von
Pauschbeträgen erstattet.
Bei der Festlegung der Entschädigung richten sich die Sozialversiche-
rungsträger weitestgehend nach der „Empfehlungsvereinbarung der
Sozialpartner über die Entschädigung der Organmitglieder in der
Selbstverwaltung“ (§ 41 SGB IV). Danach beträgt beispielsweise die
Sitzungspauschale mindestens 26 Euro und höchstens 51 Euro. Die
Erstattung des Verdienstausfalls ist gesetzlich auf maximal 1/75 der
monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV (zurzeit 32,20 Euro
(West) bzw. 27,07 Euro (Ost) pro Stunde begrenzt.
70. Abgeordneter
Jens
Spahn
(CDU/CSU)
In welchem Umfang kommen die Krankenkas-
sen ihrer Verpflichtung aus § 65b SGB V nach,
modellhaft Einrichtungen zur Verbraucher-
und Patientenberatung zu unterstützen, und
welche Einrichtungen wurden seit 2000 unter-
stützt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Klaus Theo Schröder
vom 11. Februar 2005
Im Rahmen ihrer Verpflichtung, auf der Grundlage des § 65b SGB V
Modellvorhaben von Einrichtungen zur Verbraucher- oder Patienten-
beratung mit jährlich rd. 5,1 Mio. Euro zu fördern, haben die Spitzen-
verbände der Krankenkassen seit dem 1. Juli 2001 insgesamt 30 Ein-
richtungen in die Modellförderung einbezogen. Nähere Einzelheiten
zu den geförderten Einrichtungen sind aus dem Internet abrufbar
(www.g-k-v.com, Menüpunkte „Projekte“, „Verbraucher und Patien-
tenberatung“).
71. Abgeordneter
Jens
Spahn
(CDU/CSU)
Für welche chronischen Erkrankungen von
Kindern werden im Rahmen des BQS-Verfah-
rens (Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung
gGmbH) oder der im Bereich der Fallpauscha-
len/Sonderentgelte erforderlichen Qualitätssi-
cherung eigene klinische Register geführt, und
wie bewertet die Bundesregierung die Notwen-
digkeit eigener Qualitätssicherungsverfahren
für die Pädiatrie?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Marion Caspers-Merk
vom 20. April 2005
Die Qualitätssicherung Fallpauschalen und Sonderentgelte ist seit
1. Januar 2004 in das Verfahren der externen stationären Qualitäts-
sicherung bei der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH
(BQS) überführt worden. Für chronische Erkrankungen von Kindern
werden nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen
bei der BQS keine eigenen klinischen Register geführt. Klinische Re-
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
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Drucksache 15/5388
gisterdaten speziell bezogen auf Kinder liegen aus den dokumenta-
tionspflichtigen Verfahren der externen stationären Qualitätssicherung
nur für den Leistungsbereich „Geburtshilfe“ vor. In diesem Leistungs-
bereich sind Daten zu angeborenen Fehlbildungen verfügbar.
Aus Sicht der Bundesregierung ist das Kindes- und Jugendalter durch
äußerst spezifische Entwicklungsprozesse gekennzeichnet, die auch
unter dem Gesichtspunkt Pathogenese, z. B. bei medizinisch-therapeu-
tischen Maßnahmen und in der Prävention, eine spezifische Herange-
hensweise verlangen. Dem trägt die Bundesregierung in vielen Berei-
chen der Gesundheitspolitik Rechnung. Vor diesem Hintergrund ist
die Anwendung geeigneter Qualitätssicherungsverfahren, z. B. in der
Neonatalmedizin, der Neuropädiatrie oder der Kinderpsychiatrie er-
forderlich. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen
Krankenversicherung wurde der Gemeinsame Bundesausschuss nach
den §§ 136a und 137 SGB V damit beauftragt, die verpflichtenden
Maßnahmen der Qualitätssicherung nach § 135a Abs. 2 SGB V (ein-
richtungsübergreifende Maßnahmen der Qualitätssicherung) für den
ambulanten und stationären Bereich festzulegen. Damit obliegt ihm
auch die Entscheidung, welche Qualitätssicherungsmaßnahmen spe-
ziell für die Pädiatrie erforderlich sind.
72. Abgeordneter
Christian Freiherr
von Stetten
(CDU/CSU)
Ist der Bundesregierung bekannt, dass einzelne
Krankenkassen trotz der gemeinsam beschlos-
senen Fördergrundsätze die Selbsthilfeförde-
rung im Einzelfall an weitere - von vielen
Selbsthilfegruppen nicht ohne weiteres erfüll-
bare - Voraussetzungen binden (wie beispiels-
weise die Mitgliedschaft in einem Dachver-
band), und wie will die Bundesregierung der-
artigen unterschiedlichen Behandlungen gege-
benenfalls entgegenwirken?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Marion Caspers-Merk
vom 14. April 2005
Nach § 20 Abs. 4 SGB V ist die Durchführung der Selbsthilfebeförde-
rung den gesetzlichen Krankenkassen überlassen. Der Gesetzgeber
hat den Spitzenverbänden der Krankenkassen lediglich aufgegeben,
unter Beteiligung der für die Interessenvertretung der Selbsthilfe maß-
geblichen Spitzenorganisationen gemeinsame und einheitliche Grund-
sätze zu den Inhalten der Förderung zu beschließen. Diese gemeinsa-
men Grundsätze regeln die wesentlichen Grundlagen der Förderung,
lassen aber in Detailfragen Raum für Konkretisierungen durch die
einzelne Krankenkasse. Die von der Krankenkasse bei der Förderung
angelegten Maßstäbe müssen allerdings mit den Festlegungen der
Grundsätze und ihrer Zielrichtung vereinbar sein. Ob dies im Einzel-
fall gegeben ist, kann nur durch die zuständigen Aufsichtsbehörden
der Krankenkassen überprüft werden. Dies sind bei bundesunmittel-
baren Krankenkassen das Bundesversicherungsamt und im Übrigen
die Sozialministerien der Länder. Die Bundesregierung ist nicht be-
rechtigt, auf die Förderentscheidung im Einzelfall oder auf die Vertei-
lung der Fördermittel Einfluss zu nehmen.
Drucksache 15/5388
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Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und
der zuständige Arbeitskreis der Spitzenverbände der gesetzlichen
Krankenkassen tauschen sich allerdings regelmäßig über Grundsatz-
fragen der Selbsthilfeförderung sowie möglichen Änderungs- oder Er-
gänzungsbedarf bei den Fördergrundsätzen aus. Hierbei wird auch
auf Fälle der unterschiedlichen Behandlung von Förderanträgen hin-
gewiesen, soweit sie an das Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung herangetragen werden.
73. Abgeordneter
Andreas
Storm
(CDU/CSU)
Aus welchen Gründen schließen die nach dem
Transfusionsgesetz erlassenen Hämotherapie-
richtlinien homosexuelle Männer grundsätzlich
als Blutspender aus, und ist der Bundesregie-
rung bekannt, ob diesbezüglich eine Änderung
der Hämotherapierichtlinien seitens der zu-
ständigen Institutionen Bundesärztekammer
und Paul-Ehrlich-Institut beabsichtigt ist?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Marion Caspers-Merk
vom 18. April 2005
Der dauerhafte Ausschluss von Personen als Blutspender ist in Ab-
schnitt 2.2.1 der Richtlinien der Bundesärztekammer zur Gewinnung
von Blut und Blutbestandteüen und zur Anwendung von Blutproduk-
ten (Hämotherapierichtlinien) festgelegt. Danach sind Personen aus-
zuschließen, die einer Gruppe mit einem gegenüber der Allgemeinbe-
völkerung deutlich erhöhten Risiko für eine HBV-, HCV- oder HIV-
Infektion angehören oder dieser Gruppe zugeordnet werden müssen.
In der dazugehörigen Fußnote werden neben anderen Gruppen auch
homo- und bisexuelle Männer genannt.
Dieser Ausschluss von Spendern wird von der Bundesärztekammer
damit begründet, dass eine Übertragung von Krankheitserregern, ins-
besondere das menschliche Immunschwächevirus (HIV), durch Blut-
produkte so weitgehend wie möglich vermieden werden muss. Zwar
sind die modernen Testmethoden äußerst effizient und zuverlässig, je-
doch können auch sie nicht das so genannte diagnostische Fenster
vollständig schließen. Nach wie vor besteht ein Restrisiko durch frisch
infizierte Personen, die von den Tests nicht erkannt werden. Deshalb
kommt es zur Minimierung des Restrisikos entscheidend auf eine
sorgfältige Spenderauswahl an. Dazu gehört, Personen mit einem er-
höhten Risiko von der Blutspende auszuschließen.
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte zwischen Männern besteht hin-
sichtlich HIV ein solches erhöhtes Ansteckungsrisiko. Nach den Er-
kenntnissen des Robert Koch-Instituts stellen Männer, die sexuelle
Kontakte mit Männern haben, bezogen auf die Zahl der Neuinfektio-
nen mit etwa 55 % die größte Einzelgruppe dar.
Der Ausschluss des genannten Personenkreises von der Blutspende ist
unter den Experten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
unumstritten. Die Regelungen in der EU-Kommissionsrichtlinie 2004/
33/EG zur Durchführung der EG-Blutrichtlinie 2002/98/EG legen
fest, dass Personen, deren Sexualverhalten ein hohes Übertragungsrisi-
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
-45-
Drucksache 15/5388
ko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt,
von der Blutspende auszuschließen sind. Hierbei handelt es sich um
einen Mindeststandard, der in den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union umgesetzt werden muss. Dies ist in den Hämotherapiericht-
linien der Bundesärztekammer erfolgt. Eine Änderung der genannten
Eestlegung ist nicht beabsichtigt.
74. Abgeordneter
Andreas
Storm
(CDU/CSU)
Aus welchen Gründen ist die Übergangsrege-
lung des § 23 Abs. 1 Satz 2 Bundessozialhilfe-
gesetz (BSHG), wonach für bestimmte Perso-
nen auch ohne einen Schwerbehindertenaus-
weis mit dem Merkzeichen G ein Mehrbedarf
von 20% des maßgebenden Regelsatzes anzu-
erkennen war, bei der Einordnung des Sozial-
hilferechts in das Zwölfte Buch Sozialgesetz-
buch nicht übernommen worden, und sieht die
Bundesregierung im Hinblick auf die mit der
Streichung ab dem Jahr 2005 verbundene fi-
nanzielle Schlechterstellung der Betroffenen
gesetzlichen Handlungsbedarf?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnes
vom 22. April 2005
Mit dem Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts vom 23. Juli 1996
wurde der Anspruch auf Mehrbedarf für Personen, die das 65. Ee-
bensjahr vollendet hatten oder unter 65 Jahre alt und erwerbsunfähig
im Sinne der Rentenversicherung waren, dahin gehend eingeschränkt,
dass zusätzlich der Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem
Merkzeichen G erforderlich wurde (§ 23 Abs. 1 Satz 1 BSHG). Eür
die zu diesem Zeitpunkt Eeistungsberechtigten wurde eine Besitz-
standsregelung (§ 23 Abs. 1 Satz 2 BSHG) vorgesehen.
Dies hatte die Eortsetzung der Ungleichbehandlung zwischen den Be-
troffenen in den neuen und alten Eändern zur Eolge. Denn auf Grund
dieser Besitzstandsregelung konnten Eeistungen nur in den alten Eän-
dern bezogen werden, da die betreffende Mehrbedarfsregelung nach
der Anlage I Kapitel X Sachgebiet H Abschnitt III Nr. 3 in Verbin-
dung mit Artikel 3 des Einigungsvertrages in den neuen Eändern nicht
anzuwenden war (Anhang zu § 152 BSHG).
Nach der amtlichen Begründung des Gesetzes zur Einordnung des
Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (Bundestagsdrucksache
15/1514, S. 60 zu §31) wurde die o.g. Besitzstandsregelung nicht
übernommen, um die bestehende Ungleichbehandlung mit dem Ge-
setz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung und mit den neuen Bundesländern zu beseitigen.
Des Weiteren ist diese Regelung einzuordnen in die zahlreichen Struk-
turveränderungen und Regelungen des Gesetzes, die die schwierige
finanzielle Situation der Kommunen beachten, was ebenso in der Stel-
lungnahme des Bundesrates vom 26. September 2003 zum Ausdruck
gekommen ist, wonach im Rahmen der Neuordnung des Sozialhilfe-
rechts nicht nur die Interessen der Eeistungsbezieher, sondern auch
die Interessen der Kommunen als Kostenträger angemessen berück-
sichtigt werden sollten.
Drucksache 15/5388
-46-
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
Maßgeblich für die vorgenommene Rechtsänderung war daneben
auch im Abstimmungsprozess mit den Ländern die Erwägung, dass
der Wegfall dieser steuerfmanzierten Fürsorgeleistung mit Blick auf
die Finanzierbarkeit des strikt bedarfsorientierten Sozialhilfesystems
und des Ausgabenanstiegs bei anderen unabweisbar erforderlichen
Feistungen vertretbar ist, was letztendlich auch durch das Ergebnis
des Vermittlungsausschusses vom 16. /17. Dezember 2003 sowie der
nahezu einmütigen Beschlussfassung im Deutschen Bundestag am
19. Dezember 2003 zum neuen Sozialhilferecht unterstrichen wurde.
Die Bundesregierung sieht vor diesem Hintergrund keinen gesetz-
lichen Handlungsbedarf
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen
75. Abgeordnete Wie ist der Planungsstand der Bundesstraße
Monika B 44 1 (Ortsumgehung Wunstori)?
Brüning
(CDU/CSU)
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertens
vom 18. April 2005
Zurzeit wird der Vorentwurf für die Ortsumgehung Wunstorf im Zuge
der Bundesstraße B441 aufgestellt. Vom Fand Niedersachsen als Auf-
tragsverwaltung für die Bundesfernstraßen ist geplant, die Entwurfs-
unterlagen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen Anfang 2006 zur Prüfung und Erteilung des Gesehen-Vermerks
vorzulegen.
76. Abgeordnete
Marie-Luise
Dött
(CDU/CSU)
Über welche Informationen verfügt die Bun-
desregierung in Bezug auf die Berichterstat-
tung der „Frankfurter Allgemeinen SONN-
TAGSZEITUNG“ (vom 27. Februar 2005),
wonach der Mitteletat für das neue Schienen-
verkehrsprojekt des Vordringlichen Bedarfs
mit der laufenden Nummer 9 des Bundesver-
kehrswegeplans 2003 sowie des Maßnahmen-
kataloges des Bundesministeriums für Ver-
kehr, Bau- und Wohnungswesens vom 11. Feb-
ruar 2005 („Maßnahmen zur Färmsanierung
an bestehenden Schienenwegen der Eisenbah-
nen des Bundes - Gesamtkonzept der Färmsa-
nierung“) mit der Streckennummer 2206 (Stre-
ckenabschnitt Oberhausen-Osterfeld-Bottrop)
und 2250 (Streckenabschnitt Oberhausen-Os-
terfeld-Hamm), der „Betuwe“-Finie, in seiner
ursprünglichen Höhe von rund 1 Mrd. Euro
inzwischen auf 10 Mio. Euro geschrumpft sein
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
-47-
Drucksache 15/5388
soll und dass die erforderlichen Geldmittel in
den nächsten Baujahren bis Fertigstellung des
Projekts stufenweise, als jährlicher Investi-
tionsbetrag, im Bundeshaushalt eingestellt wer-
den sollen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmann
vom 15. April 2005
Die „Betuwe“-Linie findet in Deutschland ihre Fortsetzung in der
Ausbaustrecke (ABS) Grenze Deutschland/Niederlande-Emmerich-
Oberhausen. Das neue Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs des Bun-
desverkehrswegeplans und des Bedarfsplanes für die Bundesschienen-
wege beinhaltet die Fortführung des Ausbaus im Knoten Oberhausen,
eine Blockverdichtung und den Bau eines dritten Gleises. Der Bundes-
anteil hierfür beträgt nach einer ersten Kostenschätzung 573 Mio. Eu-
ro. Die Investitionen verteilen sich über mehrere Jahre. Informationen
über eine Reduktion der Investitionsansätze auf 10 Mio. Euro sind
hier nicht bekannt und unzutreffend.
Die Strecken Oberhausen-Osterfeld-Bottrop und Oberhausen-Oster-
feld-Hamm hingegen sind nicht Teil der als Fortsetzung der „Betu-
we“-Linie bezeichneten Strecke ABS Emmerich-Oberhausen. Die bei-
den Streckenabschnitte mit 2,2 km und 3,8 km Länge sind in Anlage 1
des „Gesamtkonzepts zur Lärmsanierung“ enthalten. Die Aufnahme
in Anlage 1 bedeutet, dass die jeweilige Strecke sich in der Planung be-
findet.
77. Abgeordneter
Dr. Hermann
Kues
(CDU/CSU)
Trifft es zu, dass die Entgelte der Land- und
Wasserflächen für die Sport- und Freizeit-
schifffahrt durch die Verwaltungsvorschrift
der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes (VV-WSV) „VV-WSV 2604 Nutzungs-
entgelte“ erhöht wurden, und wenn ja, wie
hoch schätzt sie die Mehreinnahmen daraus
ein?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertens
vom 18. April 2005
Zu der Erhöhung der Entgelte für die Nutzung bundeseigener Flächen
durch die Freizeitschifffahrt sah der Bundesrechnungshof (BRH) in
einer Prüfbemerkung vom 13. Januar 2000 einen dringenden Hand-
lungsbedarf, weil die Entgelte seit über 10 Jahren nicht an die allge-
meine Preis- und Kostenentwicklung angepasst worden waren. Der
Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages (RPA) hat
die Forderung des BRH bestätigt und in seinen Sitzungen im April
2002 und Mai 2003 einvernehmlich die zügige Erledigung gefordert.
In der Sitzung am 10. Dezember 2003 hat der RPA ebenfalls einver-
nehmlich verlangt, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen (BMVBW) nunmehr ohne weitere Verzögerung Mie-
ten und Pachten gesetzeskonform festsetzt. Dem folgend hat das
BMVBW mit Erlass vom 24. Mai 2004 seine Verwaltungsvorschrift
Drucksache 15/5388
-48-
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
„Nutzungsentgelte“ fortgeschrieben und eine pauschale Erhöhung der
Entgelte um 30 % verfügt.
Die Entgelterhöhung erbringt voraussichtlich nach Anpassung der
rund 9 500 Nutzungsverträge mittelfristig einen Einnahmezuwachs
von bisher rund 2,6 Mio. Euro/Jahr auf künftig rund 3,7 Mio. Euro/
Jahr.
78. Abgeordneter
Dr. Hermann
Kues
(CDU/CSU)
Trifft es zu, dass die Eand- und Wasserflächen
sowie die gewerbliche und nicht gewerbliche
Nutzung durch die Verwaltungsvorschrift der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bun-
des „VV-WSV 2604 Nutzungsentgelte“ bezüg-
lich des vollen Entgeltes gleichgestellt wurden,
und wenn ja, aus welchen Gründen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertens
vom 18. April 2005
Es trifft zu, dass bei der Entgeltberechnung nicht mehr zwischen
Eand- und Wasserflächen unterschieden wird, sondern ein durch-
schnittliches Entgelt je m^ Nutzungsfläche zugrunde gelegt wird. Das
Durchschnittsentgelt bemisst sich nach dem unterschiedlichen Wert
von Eand- und Wasserflächen und führt zu keiner Entgeltanhebung.
Der Zweck dieser Neuregelung liegt ausschließlich in der vereinfach-
ten Bearbeitung der Verträge. Das Gesamtentgelt je Vertrag wird da-
durch nicht verändert.
Es trifft ebenfalls zu, dass gemeinnützigen Vereinen keine Entgelter-
mäßigung von einem Drittel mehr gewährt wird und sie damit gewerb-
lichen Nutzern gleichgestellt werden. Der Bundesrechnungshof hatte
beanstandet, dass eine Entgeltreduzierung für gemeinnützige Vereine
gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 Bundeshaushaltsordnung haushaltsrechtlich
nur zulässig ist, wenn sie durch Haushaltsvermerk zugelassen wird.
Die Aufnahme eines Haushaltsvermerks in den Bundeshaushaltsplan
kann nur das Parlament veranlassen, so dass die Verwaltungsvor-
schrift „Nutzungsentgelte“ zunächst vorschriftenkonform geändert
wurde.
Im Sportausschuss des Deutschen Bundestages wurde am 19. Januar
2005 über eine Ermäßigung beraten. Die parlamentarischen Beratun-
gen zum Haushalt 2006 bleiben abzuwarten.
79. Abgeordneter
Henry
Nitzsche
(CDU/CSU)
Wann rechnet die Bundesregierung mit dem
Beginn des Neubaus der Bundesstraße B 178
als Kraftfahrtstraße zwischen der Bundesauto-
bahn A4 bei Weißenberg und der Bundesgren-
ze bei Zittau?
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
-49-
Drucksache 15/5388
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke
vom 13. April 2005
Das Projekt Bundesstraße B 178 zwischen der Bundesautobahn A4
bei Weißenberg und der Bundesgrenze Deutschland/Polen wurde be-
gonnen und ist zum Teil bereits fertiggestellt.
80. Abgeordneter
Henry
Nitzsche
(CDU/CSU)
Erwägt die Bundesregierung eine nochmalige
Nachprüfung des Streckenabschnitts der Bun-
desstraße B 178 zwischen Löbau und der Bun-
desautobahn A 4 bei Weißenberg?
81. Abgeordneter
Henry
Nitzsche
(CDU/CSU)
Wie beurteilt die Bundesregierung die Be-
strebungen einer nochmaligen Nachprüfung
des Streckenabschnitts zwischen Löbau und
der Bundesautobahn A4 bei Weißenberg, und
welchen Inhalts sind die vorgebrachten Argu-
mente?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke
vom 13. April 2005
Solche Bestrebungen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
82. Abgeordneter
Henry
Nitzsche
(CDU/CSU)
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vor-
schlag des GdW Bundesverbandes deutscher
Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.
zur Zwischenllnanzierung der erst in den kom-
menden Jahren fälligen, jedoch bereits einge-
gangenen Zahlungsverpflichtungen des Bun-
des für die Altschuldenhilfeentlastung durch
die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), da-
mit die betroffenen Wohnungsunternehmen
zeitnah zum geplanten Abriss von Wohnungen
davon partizipieren können?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke
vom 19. April 2005
Durch die Aufstockung des Finanzvolumens für die Härtefallregelung
im Haushalt 2005 haben bis jetzt hundert weitere Wohnungsunterneh-
men und Genossenschaften eine Zusage der KfW über die zusätzliche
Atschuldenhilfe nach § 6a Atschuldenhilfegesetz (AHG) erhalten.
Dies ist ein weiterer wichtiger Beitrag für die Stabilisierung von Woh-
nungsmarkt und Wohnungswirtschaft in den ostdeutschen Bundeslän-
dern und für den Erfolg des Stadtumbaus Ost.
Die Möglichkeit der Zahlung von Entlastungsbeträgen im laufenden
und in den kommenden Jahren ist jedoch begrenzt durch die im Haus-
halt jeweils jährlich vorgesehenen Ausgabemittel. Derzeit können die
Drucksache 15/5388
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Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
Entlastungsbeträge zeitnah ausgezahlt werden. Für den Fall, dass die
jeweils in einem Jahr zur Verfügung stehenden Mittel vorzeitig ausge-
schöpft werden, werden alle Optionen geprüft, um die sich aus der
Verschiebung auf der Zeitachse ergebenden Folgen abzumildern. Da-
bei wird auch die in der Frage genannte Möglichkeit in die Überlegun-
gen einbezogen.
83. Abgeordneter
Dr. Joachim
Peiffer
(CDU/CSU)
Beabsichtigt die Bundesregierung, zugunsten
einer Einbindung der Region Stuttgart in das
europäische Hochgeschwindigkeitsnetz auf der
Schiene im Rahmen des TEN-Programms Pa-
ris-Budapest (TEN: transeuropäische Netze)
für das Projekt „Stuttgart 21“ bei der Euro-
päischen Kommission einen Antrag auf För-
dermittel aus dem TEN-Budget zu stellen, aus
dem Investitionen in Verkehrsvorhaben von
europäischem Interesse bei grenzüberschrei-
tenden Projekten oder extremen topogra-
fischen Eagen mit 20 % der Projektsumme
gefördert werden können, und wenn ja, wann
gedenkt sie, dieses zu tun?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmann
vom 14. April 2005
Zuständiger Antragsteller für die Bezuschussung von Projekten im
Netz der Bundesschienenwege aus der EU-Haushaltslinie für trans-
europäische Netze ist die Deutsche Bahn AG. Sie kann solche Anträ-
ge aber erst stellen, wenn die rechtlichen, finanziellen und technischen
Voraussetzungen für einen Baubeginn gegeben sind.
Auf das Projekt „Stuttgart 21“ bezogen bedeutet dies, dass ein Antrag
erst gestellt werden kann, wenn das Baurecht vorliegt, die nationale
Finanzierung in Höhe von mindestens 90 % gesichert ist und die Ver-
gabe der Bauarbeiten unmittelbar bevorsteht. Dabei wird zu prüfen
sein, welcher Anteü der Gesamtkosten als förderfähig angesehen wer-
den kann. Für den Bau der Neubaustrecke/Ausbaustrecke Stuttgart-
Ulm gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen. Sobald diese
gegeben sind, ist selbstverständlich auch daran gedacht, den erhöhten
Fördersatz von bis zu 20% für Strecken, die natürliche Hindernisse
überwinden, zu beantragen. Derzeit ist allerdings nicht abzusehen,
wann die notwendigen Voraussetzungen für die Antragstellung gege-
ben sein werden.
Da es keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen aus
der Haushaltslinie für transeuropäische Netze gibt, ist für den Fall
einer Antragstellung aber keinesfalls gesichert, dass ein Zuschuss in
der maximal möglichen Höhe von 1 0 % bzw. 20 % oder überhaupt ge-
währt wird. Das TEN-Budget ist regelmäßig nicht ausreichend, um
alle Zuschussanträge zu berücksichtigen. Bis 2006 sind die TEN-Mittel
grundsätzlich ausgeschöpft und werden nur frei, wenn die ursprüngli-
chen Projekte weniger benötigen als geplant. Für den Zeitraum ab
2007 gibt es bisher weder eine Festlegung hinsichtlich der maximalen
Förderhöhe noch eine Festlegung hinsichtlich der Mittelausstattung
für die Haushaltslinie TEN. Die Europäische Kommission hat im Juli
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
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Drucksache 15/5388
2004 hierzu einen Vorschlag vorgelegt, der von den Mitgliedstaaten
gegenwärtig geprüft wird.
84. Abgeordnete
Lena
Strothmann
(CDU/CSU)
Welche konkreten Projekte wird die Bundes-
regierung mit dem neuen Programm zur För-
derung des Kombinierten Verkehrs ab dem
1. Mai 2005 fördern (vgl. Pressemitteilung
Nr. 97/2005 des Bundesministeriums für Ver-
kehr, Bau- und Wohnungswesen vom 6. April
2005), und welche Kriterien liegen bei der
Auswahl zugrunde?
85. Abgeordnete
Lena
Strothmann
(CDU/CSU)
Beabsichtigt die Bundesregierung auch eine
Förderung zur Wiederaufnahme des Terminals
für Kombinierten Verkehr in Bielefeld, und
wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertens
vom 20. April 2005
Die Bundesregierung hat für das neue Förderprogramm keine konkre-
ten Projekte ausgewählt. Eine Entscheidung darüber, welche Maßnah-
men finanziell gefördert werden, ist erst möglich, wenn Anträge auf
Zuwendungen gestellt werden. Gemäß der dem Programm zugrunde
liegenden Richtlinie zur Förderung neuer Verkehre im Kombinierten
Verkehr auf Schiene und Wasserstraße vom 12. April 2005 (wird am
30. April 2005 im Verkehrsblatt veröffentlicht) können Unternehmen
in Privatrechtsform finanzielle Zuwendungen erhalten. Die Entschei-
dung hierüber obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt und der Wasser-
und Schifffahrtsdirektion West als zuständige Bewilligungsbehörden.
Diese gewähren die Zuwendungen im Rahmen ihres pflichtgemäßen
Ermessens und unter Berücksichtigung der Nachfrage und der Dring-
lichkeit, wenn das konkrete Projekt dem Zuwendungszweck, nämlich
der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf Schiene und
Wasserstraße, dient. Vor diesem Hintergrund kann die Bundesregie-
rung auch keine Aussage zur Förderung eines neuen Verkehrs treffen,
der zu einer Reaktivierung des Terminals Bielefeld führen könnte, da
es hierzu zunächst des Antrags eines Unternehmens bedarf
86. Abgeordnete
Lena
Strothmann
(CDU/CSU)
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die
Gründe für den verzögerten Fortgang des
Projektes „MegaHub“ in Lehrte, und inwie-
weit ist die Bundesregierung in dieses Projekt
über Fördermittel involviert?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertens
vom 20. April 2005
Der verzögerte Fortgang bei dem Projekt des Baus einer Schnellum-
schlaganlage für den Kombinierten Verkehr („MegaHub“) in Lehrte
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Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
wurde durch das fast sechsjährige Ruhen des 1997 von der Deutsche
R a hn AG (DB AG), Geschäftsbereich Netz, beim Eisenbahn-Bundes-
amt (EBA) beantragten Planfeststellungsverfahrens verursacht. Hin-
tergrund war die 1998 aufgrund der stagnierenden nationalen Trans-
portnachfrage nach unten korrigierte Mengenprognose von DB Car-
go. Aufgrund dessen sah DB Cargo seinerzeit keinen zeitnahen Bedarf
an der Realisierung des Projektes „MegaHub“. Das Verfahren wird in
Kürze mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses abgeschlossen.
Eördermittel des Bundes für das Projekt „MegaHub“ Eehrte sind bis-
her nicht zur Verfügung gestellt worden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umweit,
Naturschutz und Reaktorsicherheit
87. Abgeordnete
Uda Carmen Freia
Heller
(CDU/CSU)
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Photo-
voltaüc-Anlagen nach Ablauf ihrer Nutzungs-
dauer als Sondermüll nach dem Kreislaufwirt-
schafts- und Abfallgesetz entsorgt werden müs-
sen, und wie hoch belaufen sich die Entsor-
gungskosten für die Betreiber der Anlagen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Margareta Wolf
vom 20. April 2005
Der Bundesregierung ist bekannt, dass in Photovoltaik-Anlagen, wie
auch in anderen elektrischen und elektronischen Bauteilen, bestimmte
Schwermetalle enthalten sind, bei deren Entsorgung bzw. Teilen da-
von zur Einstufung als besonders überwachungsbedürftiger Abfall
nach der Abfallverzeichnis-Verordnung führen können. Das Bundes-
ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat da-
her schon frühzeitig den Handlungsbedarf bei der Entsorgung von
Photovoltaik-Anlagen gesehen und die Studie „Stoffbezogene Anfor-
derungen an Photovoltaik-Produkte und deren Entsorgung“ durch
das Institut für Ökologie und Politik GmbH erstellen lassen.
Photovoltaik-Anlagen wurden in den letzten Jahren in immer größe-
rem Umfang in Deutschland installiert. Dank des 100 000-Dächer-So-
larstromprogramms (1999 bis 2003) und des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes wurden bis Ende 2004 insgesamt ca. 700 MW Solarstrom-
leistung installiert. Aufgrund der hohen Eebensdauer dieser Produkte
fallen derzeit nur geringe Abfallmengen an. Wegen der relativ langen
Garantiezeiten der Photovoltaik-Anlagen werden defekte Anlagen
auch von den Herstellern zurückgenommen und wiederverwertet. Die
weltweit erste Püotanlage zum Recycling kristalliner Solarzellen und
Module betreibt die Deutsche Solar AG am Standort Ereiberg/Sach-
sen; sie soll voraussichtlich in 2005 in die Großproduktion überführt
werden. Zurzeit fallen ca. 500 Tonnen pro Jahr an Alt-Photovoltaik-
Anlagen an. 2010 ist mit ca. 1 300 Tonnen, 2020 mit ca. 5 000 Tonnen,
2030 mit 15 000 Tonnen und 2040 mit 40 000 Tonnen pro Jahr zu
rechnen. Es ist Zielsetzung der Bundesregierung, für die Zukunft
Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
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Drucksache 15/5388
sicherzustellen, dass die in den Photovoltaik-Anlagen enthaltenen
Werkstoffe genutzt und die Schadstoffe schadlos entsorgt werden.
In Deutschland kommen Photovoltaik-Anlagen zu rd. 95 % aus kristal-
linen Siliziummodulen und zu rd. 5 % aus Dünnschichtmodulen zum
Einsatz. Hier wird angestrebt, das Blei, welches vor allem in bleihalti-
gen Loten verwendet wird, durch andere, die Umwelt nicht belastende
Stoffe, zu ersetzen. Die Substitution dieser bleihaltigen Lote ist tech-
nisch möglich und wird bereits durchgeführt. Darüber hinaus unter-
stützt die Bundesregierung im Rahmen des Energieforschungspro-
gramms Lorschungsarbeiten zur Entwicklung von cadmiumfreien So-
larzellen und -modulen.
Solange für den Einsatz von Cadmium keine Alternativen existieren,
geht es bei cadmiumhaltigen Modulen vor allem um die Separation
des Cadmiums, um es aus dem Abfallstrom auszuschleusen.
Die Bundesregierung strebt bei allen Photovoltaik-Anlagen eine De-
montage- und Separationspflicht, d. h. eine möglichst vollständige ge-
trennte Erfassung der Anlagen bzw. deren Module und deren Verwer-
tung an. Photovoltaische Erzeugnisse sind bisher nicht vom Anwen-
dungsbereich der EG-Richtlinien zu Elektro- und Elektronikgeräten
erfasst. Nach Artikel 13 der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte ist noch auf europäischer Ebene zu prüfen, ob
der Anwendungsbereich der EG-Vor Schriften zu ergänzen ist. Des-
halb wurden diese Erzeugnisse nicht in den Anwendungsbereich des
Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aufgenommen, mit
dem die EG-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt worden sind.
Hinsichtlich der gegenwärtigen Entsorgungskosten können auf Grund
der bisher geringen als Abfall angefallenen Mengen keine allgemein-
gültigen Aussagen gemacht werden. Sie variieren je nach Art der Ent-
sorgung, insbesondere des Recyclings und der vorherigen Schadstoff-
entfrachtung. Eine gesicherte Prognose hinsichtlich der langfristigen
Entsorgungskosten ist im Hinblick auf die angestrebte Verringerung
des Gehalts an Schadstoffen, die verbesserte Nutzung von Wertstof-
fen und die in der Entwicklung befindliche Recyclingtechnik nicht
möglich.
88. Abgeordneter
Michael
Hennrich
(CDU/CSU)
Wie beurteilt die Bundesregierung Äußerun-
gen des Eeinstaubexperten Prof Reinhard
Zehner in einem Interview (Tagesschau vom
4. April 2005), wonach durch Einsatz von
Rußfiltern nicht die gesundheitlich besonders
relevanten Teilchen herausgefiltert werden,
sondern im Gegenteü mit großer Wahrschein-
lichkeit die Zahl der gefährlichen Eeinststäube
(in der Größenordnung unterhalb eines Mikro-
meters) sogar in einer höheren Konzentration
ausgestoßen werden, und welche Schlüsse zieht
sie daraus?
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Deutscher Bundestag - 15. Wahlperiode
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Margareta Wolf
vom 19. April 2005
Die international anerkannten Erkenntnisse zeigen, dass die Partikel-
masse durch Dieselpartikelfilter um über 90 % und gleichzeitig die
Partikelanzahl im gesamten relevanten Größenbereich der Emission
um weit über 90 % reduziert werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Biidung
und Forschung
89. Abgeordneter
Hartmut
Büttner
(Schönebeck)
(CDU/CSU)
Wie beurteilt die Bundesregierung die wört-
liche Aussage des Parlamentarischen Staats-
sekretärs bei der Bundesministerin für Bildung
und Eorschung, Ulrich Kasparick, auf einer öf-
fentlichen Veranstaltung in Barby vom 2. April
2005 „der Saalekanal ist das dümmste Projekt
im Bundesverkehrswegeplan“ (General-Anzei-
ger vom 3. April 2005)?
90. Abgeordneter Welche Auffassung hat die Bundesregierung
Hartmut zu solch einer Eorm der Aussage?
Büttner
(Schönebeck)
(CDU/CSU)
91. Abgeordneter
Hartmut
Büttner
(Schönebeck)
(CDU/CSU)
In welcher Eorm wird die Bundesregierung
ihre Meinung zum Saalekanal den betroffenen
Anliegern am Kanalprojekt mitteilen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick
vom 14. April 2005
Ihre Eragen beziehen sich auf eine Veranstaltung des Initiativkreises
„Erhalt der Kulturlandschaft im Elbe-Saale-Winkel“. Der Parlamenta-
rische Staatssekretär Ulrich Kasparick hat dort in der Diskussion als
direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises seine bereits seit lan-
gem bekannte persönliche Auffassung vorgetragen.
Das Eand Sachsen-Anhalt hat zu dem angesprochenen Projekt des
vom Bundeskabinett beschlossenen Bundesverkehrswegeplanes 2003
ein Raumordnungsverfahren eingeleitet. Die Bundesregierung wird
die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens in die weiteren Pla-
nungsschritte einbeziehen.
Berlin, den 22. April 2005
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83-91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon {02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333